Der Lügenbaron

Jens Söring – Doppelmörder oder Justizopfer?

Interview mit Kristian Beara

Kristian Beara

Der Polizist und CDU-Kommunalpolitiker Kristian Beara setzt sich mit den
neuesten Entwicklungen im Fall Söring, der Beweislage in seinem Prozess
sowie der deutschen Berichterstattung auseinander.

Vor 36 Jahren wurde der deutsche Diplomatensohn Jens Söring im US-Bundesstaat Virginia verurteilt, die Eltern seiner damaligen Freundin Elizabeth Haysom ermordet zu haben. Jahrzehntelang kämpfte er um die Anerkennung seiner Unschuld, doch schlussendlich wurde er nur auf Bewährung entlassen und nach Deutschland abgeschoben.

Nach seiner Rückkehr 2019 wird Söring von den deutschen Medien zuerst als wahrscheinliches Justizopfer begrüßt, doch ab 2022 findet eine Wende in der Berichterstattung statt. Ein Podcast, eine deutsche Netflix Serie und eine NDR Dokumentation stellen ihn als Lügenbaron dar. 

Nun gibt es neue juristische Entwicklungen, die zu einer weiteren Wende im Fall führen könnten. Im Februar veröffentlichten sowohl das öffentlich-rechtliche Radio Virginias wie auch „Die Welt“ Berichte, denen zufolge Sörings Anwalt, ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt hat.

Sheena Haysom, die Enkelin der Opfer Derek und Nancy Haysom, behauptet, zwei ihrer männlichen Verwandten seien die wahren Täter. Neue DNA-Untersuchungen belegen, dass Sheenas Familienmitglieder als Quellen der nicht-identifizierten DNA-Spuren am Tatort nicht ausgeschlossen werden können.

Kristian Beara, Polizist und CDU-Kommunalpolitiker aus Köln, hat sich intensiv mit dem Fall auseinandergesetzt. In diesem Interview befasst er sich mit dem Wiederaufnahmeverfahren, der Beweislage und der Berichterstattung.

Das Wiederaufnahme-Verfahren

Herr Beara, Sie konfrontieren uns hier mit einer echten Zäsur: Im Februar hat Sörings Anwalt im US-Bundesstaat Virginia offiziell ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt. Worum geht es dabei im Kern?

Kristian Beara: Im Mittelpunkt steht ein Beweiskomplex, der die bisherige Erzählung der Staatsanwaltschaft in ihren Grundfesten erschüttert: die eidesstattliche Aussage von Sheena Haysom in Verbindung mit ihrem DNA-Profil. Es geht um die hochgradig brisante Analyse dieses Profils im Kontext jener vier nicht-identifizierten DNA-Spuren, die am Tatort gesichert wurden.

Was ist die konkrete Behauptung von Frau Haysom bezüglich des Doppelmordes an ihren Großeltern Derek und Nancy?

Kristian Beara: Ihre Aussage ist ebenso schockierend wie detailliert. Sie behauptet, dass „männliche Verwandte“ sie – also Sheena – sexuell missbraucht und schließlich gemeinsam mit Elizabeth Haysom die Großeltern ermordet haben. Das Tatmotiv, das hier skizziert wird, ist von einer düsteren Logik: Es sei der Versuch gewesen, den systematischen sexuellen Missbrauch innerhalb der Familie zu verdecken und den Zugriff auf das Erbe von Derek Haysom zu sichern, bevor dieser sein Testament ändern konnte. Sheena hat diese Vorwürfe nicht nur zu Protokoll gegeben, sondern unterstützt Sörings Antrag auf eine Unschuldserklärung mittlerweile sogar öffentlich in einem Video.

Aber wenn ich Sie richtig verstehe, hat sich die juristische Strategie nun verschoben. Es geht gar nicht mehr primär um eine bloße Unschuldserklärung durch die Politik?

Kristian Beara: Das ist ein entscheidender technischer Unterschied, der leicht missverstanden werden kann. Seit Mitte Februar bewegen wir uns im Bereich eines „writ of actual innocence“. Während Gnadengesuche und Unschuldserklärungen beim Gouverneur liegen – also im Ermessen der Exekutive –, ist der „writ“ ein rein gerichtliches Verfahren. Es ist der Versuch, die Wahrheit durch das Justizsystem selbst feststellen zu lassen.

Söring hat jedoch über Jahre betont, dass Wiederaufnahmeverfahren in Virginia aufgrund der berüchtigten „21-Tage-Regel“ faktisch unmöglich seien. War das eine Schutzbehauptung oder gar frei erfunden?

Kristian Beara: Ich habe Jens Söring vor zwei Jahren kennengelernt und seitdem intensiv mit ihm gearbeitet. Man mag von ihm halten, was man will, aber ich habe ihn nie dabei ertappt, Fakten frei zu erfinden. Die „21-Tage-Regel“ ist kein Mythos, sondern ein Paradebeispiel für die unnachgiebige Härte des virginianischen Rechtswesens.

Wie erklären Sie dann den Widerspruch, dass er jetzt doch klagen kann?

Kristian Beara: Es gibt keinen Widerspruch, sondern eine gesetzliche Evolution. Virginia hat tatsächlich die striktesten Bedingungen aller 50 US-Bundesstaaten. Erst 2004 wurde mit dem „writ of actual innocence“ eine extrem eng gefasste Ausnahme geschaffen. Diese war jedoch anfangs so restriktiv, dass sie in der Praxis für fast alle Antragsteller wertlos blieb. Erst durch zwei Reformen – 2013 und vor allem 2020 – wurde dieses Instrumentarium überhaupt erst wirksam.

Die entscheidende Reform fand also erst statt, nachdem Söring bereits auf Bewährung entlassen worden war?

Kristian Beara: Exakt. Der Gesetzgeber in Virginia musste schlichtweg einsehen, dass das System versagt hatte. Die Reform von 2013 reichte nicht aus; die Zahl derer, die ein Fehlurteil kippen konnten, blieb verschwindend gering. Erst 2020, ein Jahr nach Sörings Rückkehr nach Deutschland, wurden die Bedingungen so weit gelockert, dass sein Anwalt nun eine reale juristische Handhabe hat, den Fall erneut vor ein Gericht zu bringen.

Was ist die Hürde? Was müsste der Verteidiger beweisen, um ein Urteil, das über 35 Jahre Bestand hat, zu Fall zu bringen?

Kristian Beara: Die alles entscheidende Frage, die das Gericht prüfen muss, lautet: Würde eine rational handelnde Jury angesichts der neuen Beweislage den Angeklagten immer noch „über jeden berechtigten Zweifel hinaus“ für schuldig befinden?

Und wie lautet Ihre Einschätzung dazu?

Kristian Beara: Aus meiner Sicht ist eine Verurteilung unter diesen Vorzeichen heute vollkommen undenkbar. Im Prozess 1990 konnte der Staatsanwalt die Jury sage und schreibe 26 Mal darauf hinweisen, dass am Tatort die Blutgruppe 0 gefunden wurde – Sörings Blutgruppe. Heute ist das eine Farce: Wir wissen, dass dieses Blut ein DNA-Profil aufweist, das definitiv nicht von Söring stammt. Das gerichtsmedizinische Labor Virginias hat ihn als Quelle offiziell „ausgeschlossen”. Ein Staatsanwalt müsste heute also fairerweise 26 Mal das Gegenteil behaupten: Das Blut der Gruppe 0 am Tatort beweist Sörings Abwesenheit.

Es gibt jedoch Stimmen, auch in deutschen Medien, die behaupten, diese Proben seien vermischt oder kontaminiert gewesen.

Kristian Beara: Das ist ein bezeichnendes Beispiel für die mangelhafte journalistische Sorgfaltspflicht. Diese Behauptung wurde etwa in der NDR-Serie von 2023 prominent platziert, obwohl der Verdacht der Kontamination bereits 2022 wissenschaftlich fundiert widerlegt worden war. Wir kommen später noch auf die schockierende Qualität der Berichterstattung zurück, aber fest steht: Die relevanten Proben waren definitiv nicht vermischt oder kontaminiert. Söring ist als Quelle ausgeschlossen. Punkt.

Wenn die Proben nicht kontaminiert waren – wie erklären Sie sich dann die auffälligen Ähnlichkeiten zwischen den unbekannten DNA-Profilen am Tatort und denen der Opfer?

Kristian Beara: Hier liefert die eidesstattliche Aussage von Sheena Haysom in Verbindung mit einer „familial DNA“-Analyse eine schlüssige Antwort. Natürlich kann man alles als „Zufall“ abtun, aber die weitaus elegantere und logischere Erklärung ist: Das Blut am Tatort stammt von Verwandten der Opfer. Wenn die Täter aus dem Familienkreis kamen, sind diese genetischen Ähnlichkeiten genau das, was man forensisch erwarten würde.

Kritiker wenden ein: Die bloße Abwesenheit von Sörings DNA beweise noch lange nicht seine Unschuld.

Kristian Beara: Das ist ein juristisches Scheinargument, das einer genaueren Prüfung nicht standhält. Wir dürfen nicht vergessen: Söring hat in seinem (später widerrufenen) Geständnis behauptet, er habe sich beim Angriff so schwer verletzt, dass er zum Tatort zurückkehren musste, um seine Hand zu verbinden. Wenn diese Erzählung wahr wäre, müsste seine DNA im Haus omnipräsent sein. Sie ist es nicht. Stattdessen finden wir die DNA von zwei unbekannten Männern, die laut Sheena Haysom ihre „männlichen Verwandten“ sind. Es geht also nicht nur um ein Fehlen von Spuren, sondern um die Anwesenheit der falschen Spuren.

Gut, aber das Gericht von 1990 stützte sich ja auf einen ganzen Berg an Beweisen.

Kristian Beara: Und genau diesen „Berg“ müssen wir uns im Detail ansehen. Wir müssen die Briefe, die angeblichen Verletzungen, die Flucht, den Sockenabdruck, die Kronzeugin Elizabeth Haysom und insbesondere Sörings Geständnis im Kontext der Rechtsstaatlichkeit betrachten. Nur so offenbart sich das ganze Ausmaß dieses Systemversagens.

Die Beweislage im Fall

Fangen wir mit den Briefen zwischen Söring und Haysom an. Wieso sollten sie nicht als wichtiges Indiz gegen Söring gelten?

Kristian Beara: Die Briefe, die Söring und Haysom Ende 1984, also knapp vier Monate vor der Tat, einander schrieben, sind in der Tat schockierend und von einer beunruhigenden Intensität. Haysom drückte darin ihren tiefen, beinahe pathologischen Hass auf ihre Eltern aus, und Söring unterstützte sie in diesen düsteren Gefühlen. Man findet Passagen, die einen Zusammenhang mit den späteren Tötungsdelikten erahnen lassen. Aber hier liegt der entscheidende Punkt, der in der medialen Aufarbeitung oft übersehen wird: Konkrete Mordpläne sind in diesen Korrespondenzen nicht zu finden. Die Briefe passen – und das ist das Dilemma, das eine eindeutige Interpretation erschwert – gleichermaßen auf beide Theorien des Tathergangs: entweder Söring war der Täter und Haysom die Anstifterin, oder Haysom war die eigentliche Täterin und Söring versuchte, die Morde zu vertuschen. Sie sind ein Indiz für eine zutiefst gestörte Beziehung und dunkle Gedanken, aber sie geben keine definitive Antwort auf die zentrale Frage, wer an jenem schicksalhaften 30. März 1985 tatsächlich die Messer führte.

Ein weiterer Punkt, der im Prozess 1990 eine Rolle spielte, waren angebliche Verletzungen an Jens Söring nach den Morden. Was ist davon zu halten?

Kristian Beara: Das ist ein Paradebeispiel für die fragwürdige Beweisführung, die den gesamten Prozess durchzog. Ein Familienfreund der Opfer sagte bei Sörings Prozess aus, er habe bei der Beerdigung von Haysoms Eltern Verletzungen an Söring beobachtet, als er neben einer Mitstudentin stand. Doch die genannte Mitstudentin sagte aus, sie könne sich an keinerlei Wunden erinnern. Kein einziger anderer Zeuge — selbst die Ermittler, die beim Begräbnis anwesend waren, um nach genau solchen Verdachtsmomenten Ausschau zu halten —, berichteten von Verletzungen. Der damalige Chefermittler Chuck Reid bezeichnete die Aussage dieses Zeugen später sogar als „totale Lüge“. 2018 fand ein weiterer Ermittler, Sheriff J. E. „Chip“ Harding, zwei Zeugen – eine Anwältin und einen Chirurgen –, die kurz nach der Tat engen Kontakt zu Söring hatten und sich sicher waren, dass er keinerlei Verletzungen aufwies.

Söring und Haysom verließen die Vereinigten Staaten am 12. Oktober 1985, bevor Söring seine Fingerabdrücke, eine Blutprobe und Fußabdrücke an Reids Ermittlungsteam gegeben hatte. Diese Flucht wird oft als klares Schuldeingeständnis interpretiert. Ist das so eindeutig?

Kristian Beara: Die Flucht mag auf den ersten Blick verdächtig wirken, das ist menschlich nachvollziehbar. Doch nach US-amerikanischem Recht sind Verdächtige nicht verpflichtet, mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren. Ihre Weigerung, der Polizei zu helfen, müssen sie nicht begründen, und diese Weigerung darf bei einem späteren Prozess nicht als Schuldindiz eingesetzt werden. Söring hat hier einfach von seinem Recht Gebrauch gemacht, ein Recht, das ihm die US-Verfassung zugesteht. Viel wichtiger sind die forensischen Fakten, die diese Interpretation der Flucht entkräften: Sörings Fingerabdrücke wurden am Tatort nicht gefunden. Die DNA am Tatort stammte nachweislich nicht von ihm. Und der blutige Sockenabdruck, auf den wir noch zu sprechen kommen, passte genauso auf Haysoms Fuß wie auf seinen. Söring hatte also objektiv betrachtet nichts zu verbergen, auch wenn seine überstürzte Abreise und das Verlassen des Landes es so aussehen ließen. Es war eher ein Zeichen von Panik und Unerfahrenheit als ein Schuldeingeständnis im Sinne einer Täterschaft.

Der blutige Sockenabdruck am Tatort war ein zentrales Element im Prozess und überzeugte die Jury maßgeblich. Was wissen wir heute darüber?

Kristian Beara: Der Sockenabdruck war, wie Sie richtig sagen, der Dreh- und Angelpunkt der Verurteilung. Ein Geschworener sagte später, es sei dieser Abdruck gewesen, der ihn von Sörings Schuld überzeugt habe. Ohne den Abdruck hätte er Söring nicht verurteilen können – eine erschreckende Erkenntnis, wenn man die Fakten betrachtet. Denn die Sache ist komplexer und offenbart eine Manipulation der Beweise: Ein Gutachten vom 7. Juni 1985 – also vier Monate vor Sörings und Haysoms gemeinsamer Flucht – besagte, dass der blutige Sockenabdruck am Tatort von der Länge her nur zu Haysoms Schuhgröße passte, nicht jedoch zu Sörings. Sein Fuß war zweieinhalb amerikanische Schuhgrößen größer. Nach Sörings Verhaftung musste die Staatsanwaltschaft daher einen neuen Gutachter finden, der diesen Befund weg erklärte.

Und wie gelang ihm das?

Kristian Beara: Indem er den Geschworenen einen Fußabdruck von Haysom zeigte, der ganz anders aussah als der Sockenabdruck vom Tatort, sowie einen Fußabdruck von Söring, der eine sehr ähnliche Form hatte (auch wenn die Länge nicht passte). Das Perfide: Erst nach Sörings Verurteilung entdeckte sein Strafverteidiger, dass der Gutachter einen weiteren, entscheidenden Fußabdruck von Haysom unterschlagen hatte. Dieser passte von der Form her genauso auf den Sockenabdruck wie Sörings – und zudem auch noch von der Länge. Die Jury sah diesen entscheidenden Vergleich jedoch nie. Hinzu kommt ein weiterer, fundamentaler Punkt: Der Vergleich von Sockenabdrücken wird in den USA seit 2009 als Pseudo-Forensik, also: „junk science“ eingestuft. Kein Richter würde solche Vergleiche heutzutage zulassen, da sie wissenschaftlich unseriös sind. 

Elizabeth Haysom, die Kronzeugin, sagte bei Sörings Prozess gegen ihn aus. Ihre Glaubwürdigkeit wurde jedoch immer wieder infrage gestellt.

Kristian Beara: Haysom war tatsächlich die Kronzeugin, ihre Aussage war für die Verurteilung Sörings von zentraler Bedeutung. Doch ihre Glaubwürdigkeit war von Anfang an fragwürdig. Sie musste zugeben, in der Vergangenheit oft gelogen zu haben, um sich Vorteile zu verschaffen. Fünf Jahre nach Sörings Prozess unterstützte der Staatsanwalt Haysoms ersten Antrag auf Entlassung, er nannte sie „faszinierend“ und „sehr charmant“ und betonte, ohne ihre Hilfe hätte er Söring nicht verurteilen können. Doch ihre eigene Familie glaubte Haysoms Aussage und die Theorie des Staatsanwalts nicht. Bei ihrem Prozess 1987 – drei Jahre vor Sörings – sagten ein Halbbruder und eine enge Familienfreundin aus, sie seien überzeugt, Haysom sei während der Morde am Tatort gewesen. Deshalb sprach sich Haysoms Familie gegen ihre frühzeitige Entlassung aus.

Am 11. September 2016, 26 Jahre nach Sörings Prozess, gab Haysom ein schockierendes Zeitungsinterview. Was sagte sie darin?

Kristian Beara: Haysom gab zu, vor Gericht eine Falschaussage gemacht zu haben. Ihre Behauptung bei Sörings Prozess, ihre Mutter habe sie nicht sexuell missbraucht, sei eine Lüge gewesen. Tatsächlich habe ihre Mutter sie acht Jahre lang sexuell missbraucht, und dies sei das wahre Tatmotiv gewesen. Das untergräbt nicht nur ihre gesamte Zeugenaussage, sondern auch das vom Gericht angenommene, sehr schwache Tatmotiv für Söring. Es deutet vielmehr auf ein Tatmotiv für Haysom selbst hin, ein Motiv, das der Staatsanwalt bei ihrem Prozess 1987 sogar zu vertuschen versuchte, indem er sie drängte, den Vorwurf des Missbrauchs zurückzunehmen.

Und schließlich, die Geständnisse von Jens Söring. Er legte ein detailliertes Geständnis ab und wiederholte es sogar. Dies wird oft als der stärkste Beweis gegen ihn angeführt.

Kristian Beara: Das ist der vermeintliche Königsbeweis, der aber bei genauerer Betrachtung in sich zusammenfällt und die Frage nach der Verlässlichkeit der Verhörmethoden aufwirft. Söring wurde nach seiner Verhaftung in London über vier Tage hinweg sieben Mal verhört, ohne Anwaltsbeistand. Am vierten Tag, dem 8. Juni 1986, legte er ein detailliertes Geständnis ab. 30 Jahre später untersuchte der hochrangige britische Polizeidirektor Dr. Andrew Griffiths Sörings Vernehmungen und kam zum Schluss, Sörings Geständnis sei „nicht verlässlich“.

Wie kam er dazu?

Kristian Beara: Sörings Erzählung des Tathergangs enthielt mehrere schwere Fehler, die der wahre Täter nicht gemacht hätte. Sein Geständnis ist eine Erzählung mit drei Personen: er selbst und die beiden Opfer. Doch am Tatort fanden Forensiker Blut von vier Blutgruppen: das Blut der beiden Opfer sowie das Blut von zwei mutmaßlichen Tätern. Ich nenne sie Täter, denn bei Messermorden wie diesem verletzen sich die Täter fast immer selbst. Auch fanden Forensiker einen blutigen Turnschuhabdruck, der nicht von den Opfern stammen konnte. Laut Polizeibericht ließ die Größe dieses Abdrucks auf eine „Frau oder einen kleinen Jungen“ schließen, Sörings Schuhgröße war mindestens zwei amerikanische Größen größer. Sörings Geständnis kann also in entscheidenden Details gar nicht wahr sein. 

Aber er wiederholte sein Geständnis doch zweimal. Das wird ihm in Deutschland als finaler Beweis seiner Schuld ausgelegt.

Kristian Beara: Ja, und das ist ein häufiges Missverständnis, das die Verzweiflung Sörings in dieser Situation ignoriert. Sörings Anwälte haben bestätigt, dass die Wiederholungen des Geständnisses auf ihren Rat erfolgten. Sörings ursprüngliche Annahme, er sei durch den Diplomatenstatus seines Vaters vor der Todesstrafe geschützt, war ein Irrtum. Fünf Tage nach seinem ersten Geständnis wurde er des „capital murder“ angeklagt, also Mord unter Androhung der Todesstrafe. Nun galt es, sein eigenes Leben vor der Hinrichtung zu retten. Seine Anwälte versuchten zuerst, seine Auslieferung wegen verminderter Schuldfähigkeit herabstufen zu lassen, dafür musste Söring sein Geständnis gegenüber zwei Psychiatern wiederholen. Als dies misslang, versuchten sie, ihn nach Deutschland ausliefern zu lassen, wofür er sein Geständnis gegenüber einem deutschen Staatsanwalt wiederholen musste. Auch dieser Versuch scheiterte, erst eine Berufung zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) führte letztlich dazu, dass die Todesstrafe vom Tisch kam. Wichtig ist: Diese Wiederholungen enthielten dieselben offensichtlichen Fehler wie die ursprüngliche Fassung.

Sie behaupten, Sörings Prozess weise mangelnde Rechtsstaatlichkeit aus. Welche Mängel gab es Ihrer Meinung nach?

Kristian Beara: Das ist ein Punkt von fundamentaler Bedeutung, der die Integrität des gesamten Urteils in Frage stellt und die Kernfrage aufwirft, wie man einem solchen Urteil überhaupt trauen kann. Fangen wir an mit der Befangenheit des Richters. Bei Sörings Prozess gab er zu, mehr als 40 Jahre lang mit dem Bruder eines der Opfer befreundet gewesen zu sein. Darüber hinaus gab er vor dem Prozess ein Magazininterview, in dem er seine Theorie des Tathergangs preisgab und seine Meinung zu Sörings Schuld vorwegnahm: Haysom sei „überrascht“ gewesen, dass Söring „das Wagnis auf sich nahm“ und ihre Eltern ermordete. Die Geschworenen konnten dieses Interview zudem lesen. Wie kann man einen fairen und unvoreingenommenen Prozess erwarten, wenn der Richter so offensichtlich befangen ist und seine Meinung öffentlich kundtut, noch bevor die Beweise präsentiert wurden? In Virginia dürfen Richter über ihre eigene Befangenheit entscheiden, was die Problematik noch verschärft und ein Systemversagen offenbart.

Und der Strafverteidiger? Hier gab es ja auch gravierende Vorwürfe.

Kristian Beara: In der Tat. Fünf Jahre nach seinem Prozess erhob Söring vor der Anwaltskammer Klage gegen seinen eigenen Strafverteidiger. Das Disziplinarkomitee der Kammer fand den Anwalt in vier von sechs Anklagepunkten schuldig, schwere Fehler in Sörings Fall begangen zu haben. Erst wurde seine Zulassung suspendiert, später vollends entzogen. Er selbst gab in seiner Verteidigung vor der Anwaltskammer an, während des Prozesses und den ersten Revisionen an einer psychischen Störung gelitten zu haben, die seine anwaltliche Arbeit entscheidend einschränkte. Sörings Anwalt war also nicht nur erwiesenermaßen unfähig, sondern auch noch psychisch erkrankt. Man muss sich ernsthaft fragen: Würden Sörings Kritiker einen solchen Prozess gegen sich selbst als fair und rechtsstaatlich empfinden, mit einem befangenen Richter und einem unfähigen, psychisch erkrankten Verteidiger? 

Sie erwähnten auch die fehlende Möglichkeit, neue Beweise vorzubringen. Das ist im US-Bundesstaat Virginia ja anders geregelt als in Deutschland.

Kristian Beara: Absolut. Wie oben bereits erwähnt hat Virginia eine besonders strenge „21-Tage-Regel“ für Wiederaufnahmeverfahren. Neue, potenzielle Beweise für die Unschuld eines Verurteilten können nur innerhalb von 21 Tagen nach Ende des Prozesses eingereicht werden. Wenn die Beweise später auftauchen – wie in Sörings Fall geschehen – dann hat der Verurteilte einfach Pech gehabt. Nur Virginia hat diese Regel, viele Bundesstaaten haben gar keine Frist für Wiederaufnahmeverfahren. Aus diesem Grund konnte Söring die potenziellen neuen Beweise für seine Unschuld, die in späteren Jahrzehnten ans Licht kamen, keinem Richter vorlegen.

Um welche Beweise geht es konkret?

Kristian Beara: Der zweite Fußabdruck von Haysom, der dem Sockenabdruck am Tatort ähnelte; die DNA-Untersuchungen von 2009, 2017 und 2022, die das Blut von zwei unbekannten Männern am Tatort belegen; eine Luminol-Untersuchung des Fluchtwagens, die eine zentrale Behauptung Haysoms widerlegte; ein FBI-Täterprofil, das auf eine weibliche Täterin in enger Beziehung zu den Opfern hindeutet; ein neuer Zeuge, der Haysom mit einem blutigen Messer gesehen haben will – zusammen mit einem Mann, der definitiv nicht Söring war; ein zweiter, unterschiedlicher Turnschuhabdruck, der beweist, dass zwei Täter (nicht einer) am Tatort waren; und eine neue Zeugin, die Anfang April 1985 zwei Männer dabei überhört haben will, wie sie über die Ermordung der Eltern einer „reichen Schlampe“ sprachen.

Das heißt, diese neuen Beweise wurden nie gerichtlich geprüft?

Kristian Beara: Genau. Einige dieser Beweise sind nicht einmal neu, sondern wurden von der Staatsanwaltschaft unterschlagen. Doch auch diese konnte Söring nie vor Gericht bringen, denn das Gesetz „AEDPA“ begrenzt Verurteilte auf eine einzige Verfassungsklage „habeas corpus“. Wenn unterschlagene Beweise erst nach Abschluss dieser einen Klage ans Licht kommen — wie in Sörings Fall geschehen —, dann hat der Verurteilte einfach Pech gehabt. Wie aussagekräftig diese neuen und unterschlagenen Beweise sind, können wir nicht wissen, denn kein Gericht hat sie jemals prüfen können.

Trotzdem behaupten deutsche Medien seit 2022 immer wieder, die Berufungsgerichte Virginias hätten Sörings Schuld bestätigt und seine Unschuldsbehauptung entkräftet. Wieso?

Kristian Beara: Man beruft sich auf Urteile des Bundesgerichts Fourth Circuit aus dem Jahr 2000, sowie des Obersten Gerichtshofs Virginias aus dem Jahr 1998. In diesen Urteilen findet man eine Liste der sogenannten „überwältigenden Beweise“: Sörings detailliertes und wiederholtes Geständnis, seine Verletzungen beim Begräbnis, seine Blutgruppe am Tatort, die verdächtigen Briefe, sein vermeintliches Tatmotiv, seine Flucht sowie die Außenbeleuchtung am Tatort, die nicht ausgeschaltet war. Doch wie wir besprochen haben: Das Geständnis ist unzuverlässig und fehlerhaft, die Verletzungen sind widerlegt, die Blutgruppe ist durch DNA-Tests ausgeschlossen, die Briefe sind ambivalent, das Motiv war laut Haysom ein ganz anderes, die Flucht ist kein Schuldeingeständnis, und die Außenbeleuchtung ist eine unbestätigte Spekulation. Wir sind keineswegs gezwungen, uns die Meinungen US-amerikanischer Berufungsrichter anzueignen, die nicht im Besitz aller Fakten waren, insbesondere nicht der späteren DNA-Testergebnisse oder Elizabeth Haysoms späterer Aussage zum wahren Tatmotiv.

Die Wende in der Berichterstattung nach 2022

Was war aus Ihrer Sicht der entscheidende Auslöser für die radikale Kehrtwende in der medialen Aufarbeitung des Falls Söring nach 2022?

Kristian Beara: Der Schlüssel zu dieser Entwicklung liegt unzweifelhaft in der Person Andrew Hammel. Er fungierte gewissermaßen als Architekt der neuen Berichterstattung. Er verfasste die ersten kritischen Berichte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, war die prägende Stimme im Podcast „Das System Söring“ sowie in der NDR-Dokumentation. Selbst in der Netflix-Serie wurde ihm das letzte Wort überlassen, um die DNA-Tests und Sörings Glaubwürdigkeit zu diskreditieren.

Was lässt sich über die fachliche Expertise von Herrn Hammel sagen?

Kristian Beara: Das ist ein interessanter Punkt. Er war früher texanischer Strafverteidiger, doch seine Zulassung ist seit langem „inaktiv“; er hat seit 24 Jahren nicht mehr als Anwalt praktiziert. Nachdem er als Dozent in Düsseldorf tätig war, arbeitet er seit 2016 hauptberuflich als Übersetzer. Dennoch durfte er über FAZ.NET bereits am 25. November 2019 Söring als „zweifelsfrei schuldig“ brandmarken und ihm unterstellen, einen vermeintlichen „Anti-Amerikanismus“ deutscher Journalisten für einen „Unschuldsmythos“ zu missbrauchen.

„Zweifelsfrei schuldig“ – wie bewerten Sie diese juristisch massive Formulierung?

Kristian Beara: Sie ist schlichtweg unhaltbar. Man muss sich das vor Augen führen: Das ursprüngliche Ermittlungsteam war gespalten. Der erste Chefermittler, Chuck Reid, hält Söring für unschuldig, während sein Nachfolger Ricky Gardner von dessen Schuld überzeugt ist. Wenn zwei Chefermittler zu völlig gegensätzlichen Schlüssen kommen – wie kann ein Übersetzer dann von einer „zweifelsfreien“ Schuld sprechen?

Wurden die Stimmen anderer Experten, die Söring entlasten, in der deutschen Berichterstattung nach 2022 überhaupt noch gehört?

Kristian Beara: Keineswegs. Das ist das eigentliche Versagen. Eine einfache Recherche hätte ein ganzes Tableau an Experten zutage gefördert: Sheriff J. E. „Chip“ Harding, Detective Sergeant Richard Hudson, FBI Special Agent Stanley Lapekas, Polizeidirektor Dr. Andrew Griffiths oder renommierte Wissenschaftler wie Prof. Dr. Mary Kelly Tate und die DNA-Experten Prof. Moses Schanfield und Prof. J. Thomas McClintock. Während US-Leitmedien wie die Washington Post oder das öffentlich-rechtliche Radio Virginias WVTF/RadioIQ über deren entlastende Berichte informierten, wurden diese Kapazitäten von den deutschen Medien seit 2022 konsequent ignoriert.

Hammel behauptet, Söring instrumentalisiere eine anti-amerikanische Grundhaltung deutscher Journalisten. Ist da etwas dran?

Kristian Beara: Auch diese These ist mehr als fragwürdig. Lange bevor das Thema in Deutschland groß wurde, berichteten US-Journalisten kritisch über das Urteil. Sandy Hausman vom Sender WVTF/RadioIQ erhielt für ihre Arbeit sogar zweimal den renommierten Edward R. Murrow Preis. Waren diese US-Reporter auch alle „anti-amerikanisch“, weil sie die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens in Zweifel zogen? Wohl kaum.

Wie bewerten Sie konkret den medialen Umgang mit den DNA-Untersuchungen aus 2022, etwa durch Netflix oder den NDR?

Kristian Beara: Ich halte das für schockierend. Die Untersuchungen von Prof. McClintock am 1. August 2022 haben den Fall forensisch gelöst, zumindest was Sörings vermeintliche Teilnahme betrifft: Der Genetiker konnte zweifelsfrei belegen, dass die Blutproben weder vermischt noch kontaminiert waren. Die Ergebnisse von 2009 sind also valide. Dies wiederum bedeutet im Endeffekt, dass sich das Blut zweier unbekannter Männer befand – nicht hingegen das von Söring. Netflix interviewte McClintock zwar, unterschlug seine Erkenntnisse in der Serie jedoch fast vollständig. Stattdessen durfte Hammel die DNA bewerten – ein Übersetzer statt eines Genetikers. McClintock selbst fühlt sich von Netflix getäuscht.

Und die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in dieser Sache?

Kristian Beara: Der NDR berief sich auf Prof. Dan Krane, er war zumindest DNA-Wissenschaftler. Doch der öffentlich-rechtliche Sender erlaubte Krane 2023, den Kontaminationsverdacht zu wiederholen, obwohl McClintock diesen bereits ein Jahr zuvor wissenschaftlich ausgeräumt hatte. Um Kranes These zu stützen, zeigte der Sender Bilder von verschmiertem Blut im Wohnzimmer – dabei stammen die vier relevanten Proben von isolierten Bluttropfen an ganz anderen Stellen, an der Eingangstür und auf der Küchentheke. Zuletzt durfte Krane behaupten, Sörings fehlende DNA am Tatort beweise seine Unschuld nicht. Wie oben bereits erwähnt, ist dies Unsinn im angesicht eines Geständnisses, in dem Söring behauptet hatte, massiv am Tatort geblutet zu haben. Die fehlende DNA ist also kein „Nichts“, sie ist ein massives Indiz gegen die Wahrheit seines Geständnisses.

Die Netflix-Serie suggerierte am Ende eine Zwei-Täter-Theorie unter Beteiligung Sörings. Wie fundiert war das präsentiert?

Kristian Beara: Es war spekulativ. Man ließ zwei Podcasterinnen über eine gemeinsame Tat schwadronieren und eine Expertin versuchte, Söring den Sockenabdruck anzuhängen. Dass Netflix im Besitz von drei Gutachten war, die belegen, dass der Abdruck ebenfalls auf Elizabeth Haysom und einen ihrer Halbbrüder passt, wurde dem Zuschauer verschwiegen. Ebenso blieben Dokumente von 1991 unerwähnt, die eine Doppeltäterschaft faktisch ausschließen: Kassenbelege eines Kinos, in dem Söring zur Tatzeit Eintrittskarten kaufte.

Ein weiterer Eckpfeiler der Kritik ist der sogenannte „Terry Wright Report“. Was verbirgt sich dahinter?

Kristian Beara: Ein brisantes Dokument, das pünktlich zu Sörings Rückkehr am 19. Dezember 2019 via FAZ lanciert wurde. Wright, ein britischer Beamter, wollte Söring der Lüge überführen. Doch der ursprüngliche Chefermittler Chuck Reid entlarvte diesen Bericht später als Lügenkonstrukt. Der britische Ermittler Wright war rechtlich gar nicht befugt, in einem US-Mordfall zu ermitteln, er hat Gardner lediglich assistiert.

Was ist Ihre persönliche Einschätzung zu diesem Report?

Kristian Beara: Ich bezweifle massiv, dass das Dokument in dieser Form überhaupt von Wright stammt. Der Stil ist für einen britischen Ermittler völlig untypisch – ausschweifend, voller Verachtung und gespickt mit wilden Spekulationen. Besonders merkwürdig: In dem Bericht verwendet ein britischer Kriminalbeamte immer wieder und wieder US-amerikanische Buchstabierungen von Schlüsselbegriffen. Warum?

Im Wright-Report befindet sich auch eine konkrete Behauptung über ein Telefonat zwischen Söring und seinem Anwalt.

Kristian Beara: Genau, und diese Behauptung ist nachweislich falsch. Wright behauptet, Söring habe am 5. Juni 1986 während einer Vernehmung mit seinem Anwalt telefoniert. Zeugenaussagen vor Gericht im März 1990 belegen jedoch: Es war sein Vorgesetzter Beever, der mit dem Anwalt telefonierte – nicht Söring. Wright saß daneben. Dass Hammel dies später als bloßen „Fehler“ abtat, ist angesichts der Bedeutung dieser Lüge für Wrights eigene Reputation mehr als befremdlich.

Worum ging es Wright bei dieser (Fehl-)Information?

Kristian Beara: Es ging darum, das Gutachten von Polizeidirektor Dr. Griffiths zu entkräften. Dieser hatte festgestellt, dass Wright und Beever massiv gegen britisches Recht (den PACE Act) verstoßen hatten, indem sie Söring den Anwalt verweigerten. Wright wollte schlicht seinen Ruf retten.

Aber es heißt doch oft, Söring habe schriftlich auf einen Anwalt verzichtet?

Kristian Beara: In der Tat. Aber ein solcher Verzicht gilt nur punktuell, der Verdächtige kann sein Recht jederzeit wieder einfordern. Genau dies tat Söring während des Verhörs am 6. Juni. 1986. Er sprach so oft davon, mit seinem Anwalt reden zu wollen, dass der US-amerikanische Ermittler Gardner sagte, „Es ist offensichtlich, dass Sie keine Fragen beantworten werden, die Sie in Gefahr bringen, … bis Sie mit einem Anwalt gesprochen haben.“ Der britische Ermittler Beever stimmte zu und sagte Söring, „Ich denke, das Beste wäre, wenn Sie jetzt zurück ins Untergeschoss gehen und ich Ihnen zumindest einen britischen Anwalt besorge. … Ich denke, ich sollte jetzt ins Untergeschoss gehen und wir holen den Anwalt..”

Und was geschah dann?

Kristian Beara: Nichts. Das Verhör endete um 13:21 Uhr, um 16:57 Uhr erreichte Sörings britischer Anwalt das Polizeirevier, doch er durfte nur mit Elizabeth Haysom sprechen. Vier Jahre später behauptete Beever vor Gericht, Söring habe ihm „bei der Rückkehr zur Zelle gesagt, … er brauche keinen Anwalt.“ Leider habe Beever übersehen, diesen Vorgang im Logbuch des Reviers zu vermerken. Der Richter, derselbe, der mit der Opferfamilie befreundet war, glaubte Beever und nannte Söring einen Lügner. Der NDR sieht darin kein Problem – ich schon.

Neben Wright trat 2022 eine weitere wichtige Zeugin auf den Plan: Annabel H., eine ehemalige Unterstützerin Sörings.

Kristian Beara: Richtig, sie wurde zur Kronzeugin im Podcast „Das System Söring“ und erschien ebenfalls in der darauf basierenden NDR Dokumentation. Annabel H. war Rechtsanwaltsfachangestellte einer Kanzlei, die Söring bei seinem Antrag auf eine Unschuldserklärung vertrat. In den letzten 18 Monaten seiner Haftzeit arbeitete Frau H. unermüdlich mit Sörings Anwälten zusammen, unter anderem digitalisierte sie sein gesamtes persönliches und juristisches Archiv.  Nach seiner Entlassung und Rückkehr nach Deutschland traf sie Söring zum ersten Mal in Person und war „enttäuscht”, so sagte sie.

Was geschah dann?

Kristian Beara: Am 3. Oktober 2022 sagte Hammel im Deutschlandfunk, Annabel H. habe ihm daraufhin Dokumente aus Sörings Archiv – inklusive der Prozessprotokolle – zugespielt. Dies geschah natürlich ohne Sörings Erlaubnis. Egal wie „enttäuscht” Frau H. von ihm gewesen sein mag, empfinde ich diesen Vorgang als empörenden Vertrauensbruch. Meine Großmutter hätte gesagt: So etwas tut man nicht.

Ging Söring juristisch dagegen vor?

Kristian Beara: Er beschwerte sich bei der Anwaltskammer, doch die entschied, dass Annabel H. als Rechtsanwaltsfachangestellte nicht dem Anwaltsgeheimnis unterliege. Interessant ist das Timing: Sie beendete ihr Arbeitsverhältnis mit der Kanzlei nur Tage nach Sörings Beschwerde. Dass sie einen Zusammenhang bestreitet – nun, dazu darf sich jeder seine eigene Meinung bilden.

Annabel H. erhob zudem Vorwürfe über einen dunklen „Freundeskreis“ und psychologische Manipulation.

Kristian Beara: Ein Vorwurf, den der NDR dankbar verbreitete. Die Absurdität zeigt sich im Podcast selbst: Sie behauptete dort allen Ernstes, Söring habe sie mit Erzählungen über schlechtes Gefängnisessen unter Druck gesetzt. Das als psychologische Manipulation zu verkaufen, ist schlicht lächerlich. Sörings Freunde agierten immer völlig offen, im Gegensatz zu Annabel H. traten sie unter eigenen Namen in Zeitungen, Podcasts und Fernsehsendungen auf, um Söring zu unterstützen.

Auch das Schwärzen von Namen in der FBI-Akte wurde Söring als Manipulation ausgelegt.

Kristian Beara: Das nennt sich Chuzpe! Jeder Journalist weiß, dass die Polizei gesetzlich verpflichtet ist, Namen unbeteiligter Personen zu schwärzen. FBI-Agent Stanley Lapekas hat bestätigt, dass es das FBI war, das die Namen entfernte – nicht Söring. Stefan Niggemeier machte daraus in seinem Portal Übermedien einen Hauptvorwurf, während er im selben Artikel selbst den Nachnamen von Annabel H. schwärzte. Merken die Leute den Widerspruch eigentlich nicht?

Ein Dauerthema ist die Behauptung, Söring verweigere neue DNA-Tests.

Kristian Beara: Das ist schlicht juristischer Unsinn. Ein Verurteilter kann DNA-Tests gar nicht „verweigern“, da der Staatsanwalt sie jederzeit von Amts wegen anordnen kann. Söring bat den Staatsanwalt mehrmals, DNA-Tests durchzuführen, aber er stellte keinen formellen Antrag, weil dies in Virginia rechtlich aussichtslos gewesen wäre. Der zuständige Staatsanwalt Wes Nance hat dies am 23. Juni 2023 in den CBS Morning News höchstpersönlich klargestellt: „Der rechtliche Standard, den der Richter finden müsste, um diese Gegenstände erneut (auf DNA) testen zu lassen, ist einfach nicht vorhanden. … Man kann dies Söring nicht zum Vorwurf machen.“ Trotz dieser eindeutigen Aussage des Staatsanwalts wiederholt Hammel diesen Vorwurf in Deutschland unermüdlich.

Hammel bestreitet auch vehement die Existenz eines FBI-Täterprofils.

Kristian Beara: Hier sprechen die Fakten ebenfalls gegen ihn. Die Lokalpresse berichtete bereits 1985 über die FBI-Profiler vor Ort. In einem Brief vom 18. Juni 1985 beschrieb der ursprüngliche Staatsanwalt James W. Updike beschrieb das Täterprofil, nannte den Profiler und fasste das Ergebnis zusammen. Dieser Profiler, FBI-Agent Ed Sulzbach, erschien in einem Dokumentarfilm aus dem Jahr 2016 und bestätigte selbst, ein Profil erstellt zu haben. Auch Chuck Reid und Stanley Lapekas bestätigten dessen Existenz.

Aber das Dokument selbst gilt als verschollen?

Kristian Beara: In der FBI-Akte findet sich lediglich eine Zusammenfassung und der schriftliche Vermerk, dass ein Profil erstellt wurde. Dass Hammel angesichts dieser Beweislast die Existenz des Profils komplett leugnet, spricht Bände über seine Arbeitsweise.

Andrew Hammel wird hierzulande oft als neutrale Instanz präsentiert. Sie zeichnen ein anderes Bild.

Kristian Beara: Hammel war für seine Recherchen nie in Virginia vor Ort im Archiv oder in der Asservatenkammer. Er weiß also gar nicht, ob das Material, welches Annabel H. ihm zuspielte, vollständig ist. Seine eigene Motivation ist rätselhaft: Er verglich seinen medialen Feldzug gegen Söring in einem Online-Forum mit „Alien vs. Predator? Churchill vs. Hitler?“, wobei er sich selbst in der Rolle Hitlers sah. Seine Posts auf X zum Thema „Hitler“ empfinde ich als geschmacklos.

Warum verfolgt ein Übersetzer einen Ex-Häftling über fünf Jahre hinweg mit solcher Vehemenz?

Kristian Beara: Es ist schwer greifbar. Man sollte jedoch drei Fakten im Auge behalten: Erstens reichte er eine Programmbeschwerde gegen Markus Lanz ein – zusammen mit dem ehemaligen Anwalt von Elizabeth Haysom (20. Mai 2020). Zweitens behauptete er in seinem Blog, von Sheenas Vater, Richard Haysom, „autorisiert” worden zu sein, Sheenas Vorwürfe als falsch zu bezeichnen (26. Mai 2025). Und drittens gab er zweimal in YouTube Livestreams an, einen der Haysom-Brüder bereits Mitte der 80er Jahre in Houston, Texas, kennengelernt zu haben (4. September und 16. Oktober 2025).

Suggerieren Sie damit eine Einflussnahme durch die Familie Haysom?

Kristian Beara: Ich suggeriere überhaupt nichts. Jeder darf sich seine eigene Meinung bilden. Mich verwundert lediglich, dass deutsche Medien an diesen Verflechtungen eines ihrer Hof-Experten offensichtlich überhaupt nicht interessiert sind.

Auch wenn man Hammel kritisch sieht – sind die Medien gegenüber Söring nicht ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen? Man sieht ihn doch überall.

Kristian Beara: Das ist ein Trugschluss. Weder die FAZ (Andrew Hammel 2019 und Jakob Krembzow 2023) noch der Deutschlandfunk (Ramona Westhof und Matthias Dell 2020) schickten Söring vor ihren überaus kritischen Berichten Anfragen zur Stellungnahme. Der NDR sandte ihm 33 Fragen zu — aber erst drei Wochen vor Veröffentlichung, also zu einem Zeitpunkt, als die redaktionelle Arbeit längst abgeschlossen war. Seine 17-seitige Antwortmail wurde ignoriert. Dass Söring seine Antworten daraufhin per YouTube veröffentlichen musste, sagt alles über den Zustand dieser Berichterstattung aus.

Kommen wir zum Ende. Söring wurde 2019 auf Bewährung entlassen, nicht freigesprochen. Wie bewerten Sie diese Entscheidung?

Kristian Beara: Die Entscheidung ist ein politisches Manöver. Sörings Antrag auf eine Unschuldserklärung wurde als „unbegründet“ abgelehnt, aber man entließ ihn trotzdem – angeblich aus Kostengründen und weil er nach 33 Jahren genug gebüßt habe. Das ist vollkommen unglaubwürdig.

Warum?

Kristian Beara: Häftlinge mit zwei lebenslangen Strafen sterben in Virginia normalerweise hinter Gittern. Warum sollte man ausgerechnet bei einem „unbequemen“ Häftling, der seine Unschuld beteuert, plötzlich sparen wollen? Die Logik ist vielmehr: Wäre er ein schamloser Lügner, hätte man ihn nicht entlassen. Sörings Erklärung ist die einzige, die Sinn ergibt: Der Gouverneur wollte das Fehlurteil nicht eingestehen, um keine Haftentschädigung zahlen zu müssen.

Ein abschließendes Wort zur deutschen Berichterstattung seit 2022?

Kristian Beara: Wenn wir deutschen Leitmedien wie der FAZ oder dem NDR nicht einmal im True-Crime-Bereich bei der Faktenprüfung vertrauen können, ist das ein alarmierendes Signal für die gesamte Medienlandschaft.

Herr Beara, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

3 Antworten zu “Der Lügenbaron”

  1. Ich stimme in den meisten Punkten überein und habe mich mit dem Fall durchaus tiefer auseinandergesetzt. Man kann sich nur wünschen, dass der Antrag auf Wiederaufnahme in Virginia USA angenommen und der Fall unter heutigen rechtsstaatlichen sowie forensischen Standards einschließlich der neuen Beweise neu bewertet wird.
    Das Risiko, dass anhand der bislang öffentlich bekannten Faktenlage die Urteile des Falls nicht stimmen, ein Unschuldiger im Gefängnis saß, der noch medial weiter verurteilt wird, und mindestens ein gefährlicher Straftäter noch ungestraft auf freiem Fuß ist, ist ziemlich hoch und dieser Zustand ist inakzeptabel.
    Es wird interessant sein, wie die deutschen Medien, insbesondere die, die bislang berichteten, reagieren.

    Jörg Roosen

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