
Der Lügenbaron
Medienmanipulation im Fall Jens Söring

Von Kristian Beara
Kristian Beara ist Sicherheitsexperte bei der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Dozent für Verwaltungsrecht und Autor. Der Familienvater leitet den Arbeitskreis Sicherheit der CDU Köln und ist Gründungsmitglied und 2. Vorsitzender der Allianz für Freiheit. Er ist Ratskandidat und setzt sich für die Belange von Polizisten und eine realistische, gerechte Sicherheitspolitik ein.
Inhalt
- Polizist trifft Doppelmörder
- Andrew Hammel
- „Zweifelsfrei schuldig“
- „Unschuldsmythos“
- Der Fall
- Die Briefe
- Die Verletzungen
- Die Flucht
- Der Sockenabdruck
- Das Blut
- Die Kronzeugin
- Erstes Geständnis
- Zwei weitere Geständnisse
- Das Urteil
- Zwei Tatmotive
- Zwei Prozessfehler
- „Überwältigende Beweise“
- Anwaltsbeistand während der Verhöre
- Neue Beweise
- Die DNA-Untersuchung 2022 bei Netflix
- Die DNA-Untersuchung 2022 im NDR
- Der Sockenabdruck und die Zwei-Täter-Theorie bei Netflix
- Terry Wright
- Der Wright Report
- Das Telefonat mit dem Anwalt
- Der Schlag ins Gesicht
- Spekulation: Wright und Haysom
- Annabel H.
- Das Anwaltsgeheimnis
- Der Korb
- Der Freundeskreis
- Medienmanipulation
- Karin Steinberger
- Das Schwärzen von Namen
- Churchill vs. Hitler
- Neue DNA-Tests
- FBI-Täterprofil
- Hammel und Goldbach
- Spekulation: Hammel und Haysom
- Anfragen bei Söring
- Auf Bewährung, kein Freispruch
- Fazit
- Nachtrag: „Autorisiert“ von Richard Haysom
Polizist trifft Doppelmörder
„Ein Mörder und notorischer Lügner.“ So bezeichnete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) den deutschen Diplomatensohn Jens Söring, der 33 Jahre in US-Haft verbrachte. Als 18-Jähriger soll er die Eltern seiner damaligen Freundin Elizabeth Haysom ermordet haben. Nach seiner Entlassung 2019 konnte er in den deutschen Medien verbreiten, er sei ein Justizopfer, doch 2022 kam eine Wende in der Berichterstattung.
Erst in einem Podcast, dann im Deutschlandfunk, zuletzt in einer deutschen Netflix Serie und einer NDR-Dokumentation wurde er als Killer und Lügenbaron dargestellt. Die FAZ nannte ihn sogar einen „Hochstapler“, seine Behauptung, die Tat nicht begangen zu haben, nannte die Zeitung eine „Unschuldslegende“.
Ich lernte Söring im Herbst 2024 bei einer Veranstaltung im Hause eines gemeinsamen Freundes kennen. Dort gab Söring den Gästen eine Lesung eines Artikels, den er kurz zuvor in der US-amerikanischen Zeitschrift „Columbia Journalism Review“ veröffentlicht hatte.
In diesem Beitrag stellte er die These auf, dass Kriminalfälle wie seiner Rohmaterial sind, die die Medienindustrie auf verschiedene Weise auswertet. Dabei geht es nicht primär um die Wahrheit, behauptete Söring, sondern um die Monetarisierung der Aufmerksamkeit, die tragische Geschichten mit sich bringen.
Erst wurde er als Justizopfer vermarktet, sagte Söring, weil diese Darstellung beim Publikum am besten ankam. Als dieses Narrativ auserzählt war, wurden die gleichen Fakten umgedeutet, um ihn als Mörder und Lügner aussehen zu lassen. So konnten Medienkonzerne aus der gleichen Geschichte zweimal Profit schlagen, sagte Söring.
Ich empfand diese Interpretationsebene als verstörend. Als Sicherheitsexperte der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) und Leiter des Arbeitskreises Sicherheit der CDU Köln ist es mir ein besonderes Anliegen, dass Berichterstattung über Kriminalität objektiv und faktenbasiert ist. Aus dieser Motivation heraus begab ich mich auf die Wahrheitssuche im Fall Söring und lade Sie als Leser nun ein, mir zu folgen.
Andrew Hammel
Um die Entwicklung der deutschen Berichterstattung im Fall Söring zu verstehen, muss man sich mit der Person Andrew Hammel befassen. Er war es, der 2019 die ersten kritischen Berichte über Söring in der FAZ veröffentlichte; 2022 wurde er ausführlich im Podcast „Das System Söring“ und Deutschlandfunk interviewt; 2023 erschien er als Experte sowohl in der NDR-Dokumentation wie auch in der deutschen Netflix Serie.
Wer ist Andrew Hammel? Bis 2002 war er Strafverteidiger im US-Bundesstaat Texas, seitdem ist er nicht mehr als Anwalt tätig, seine texanische Zulassung ist „inaktiv“. Nach seiner Umsiedlung nach Deutschland war er einige Jahre Dozent an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, seit 2016 ist er hauptberuflich Übersetzer.
Seinen ersten Blogartikel zum Fall Söring veröffentlichte Hammel am 13. Juli 2019. Vier Monate später, am 25. November 2019, trug er die darin ausgebreiteten Thesen in der FAZ.NET Justizkolumne „Einspruch“ einer größeren Leserschaft vor. Söring sei „zweifelsfrei schuldig“, schrieb Hammel, auch nutze er den Anti-Amerikanismus deutscher Journalisten aus, um seinen „Unschuldsmythos“ zu verbreiten.
„Zweifelsfrei schuldig“
Bereits der erste Teil dieser Aussage hätte die FAZ-Redaktion stutzig machen sollen. Der Mordfall Haysom ist unter anderen deswegen ungewöhnlich, weil er von zwei Chefermittlern bearbeitet wurde: dem ursprünglichen, Chuck Reid, und seinem Nachfolger, Ricky Gardner. Reid hält Söring für unschuldig, Gardner für schuldig. Zwei Chefermittler, zwei völlig unterschiedliche Meinungen — wie kann man da von „zweifelsfrei“ sprechen?
Eine kurze Internetrecherche hätte die FAZ-Redaktion zu mehreren anderen Ermittlern, Rechtsexperten und DNA-Wissenschaftlern geführt, die allesamt eine ganz andere Meinung vertreten als Andrew Hammel. Nach teilweise jahrelangen Ermittlungen kamen sie zur Überzeugung, Söring sei unschuldig:
- Sheriff J.E. „Chip“ Harding
- Detective Sergeant Richard Hudson
- FBI Special Agent Stanley Lapekas
- Detective Superintendent Dr. Andrew Griffiths
- Gail Starling Marshall, ehem. Stellvertretende Generalstaatsanwältin von Virginia
- Prof. Mary Kelly Tate, Juraprofessorin an der University of Richmond, Virginia, und Leiterin des „Institute for Actual Innocence“
- Prof. Moses Schanfield, ehem. Vorsitzender des Department of Forensic Science an der George Washington University
- Prof. J. Thomas McClintock, Leiter des Forensic Science Program an der Liberty University, Virginia
- Irwin Cotler, ehem. Justizminister Kanadas
Berichte zu diesen Experten und ihren Gutachten sind nicht schwer zu finden, sie erschienen in Leitmedien wie der Zeitung Washington Post und dem öffentlich-rechtlichen Radiosender WVTF. Darüber hinaus veröffentlichte der Lokalfernsehsender WSET Videos von drei Pressekonferenzen auf Facebook, bei denen diese Experten ausführlich beschreiben, warum sie Söring für unschuldig halten: am 27. September 2017, 27. Oktober 2017, 9. April 2018.
Möglicherweise liegen alle diese Experten falsch, nur Hammel hat die Wahrheit erkannt. Dennoch hätte die FAZ-Redaktion merken müssen, dass Sörings vermeintliche Schuld nicht „zweifelsfrei“ sein kann, wenn so viele Ermittler, Juristen und Wissenschaftler vom Gegenteil überzeugt sind.
Vor allem hätte der FAZ-Redaktion auffallen müssen, dass alle diese Experten vor Ort, in Virginia, am Fall gearbeitet hatten. Sie besuchten die Asservatenkammer und das Gerichtsarchiv, sie sprachen mit alten und neuen Zeugen, teilweise entdeckten sie sogar neue Informationsquellen (z.B. die FBI Akte und die DNA-Rohdaten). Hammel hingegen war nie in Virginia, um vor Ort zu recherchieren und ermitteln.
„Unschuldsmythos“
Hammels zweite These — nach Sörings vermeintlich zweifelsfreier Schuld — ist, dass er den Anti-Amerikanismus deutscher Journalisten ausnutzte, um seinen „Unschuldsmythos“ zu verbreiten. Auch diese Behauptung hätte die FAZ-Redaktion stutzig machen müssen, wenn sie nur einen kurzen Blick ins Internet geworfen hätte. Lange bevor deutsche Journalisten das Thema für sich entdeckten, waren es nämlich US-amerikanische Medien, die ausführlich und wiederholt von den wachsenden Zweifeln an Sörings Schuld berichteten. Die WVTF-Reporterin Sandy Hausman wurde für ihre Berichte zu diesem Thema sogar mit dem Edward R. Murrow Preis ausgezeichnet.
Folgt man Andrew Hammels Logik, müssen Sandy Hausman und ihre US-amerikanischen Kollegen jedoch allesamt heimlich ihr eigenes Land hassen. Wie sonst kann man auf die Idee kommen, dass Söring womöglich unschuldig ist? Um diese Frage zu beantworten, sollten wir uns mit den Beweisen gegen Söring und dem Gerichtsverfahren selber befassen.
Der Fall
Am 30. März 1985 wurde das wohlhabende Ehepaar Derek und Nancy Haysom auf brutalste Weise im US-Bundesstaat Virginia mit dutzenden Messerstichen ermordet. 13 Monate später wurden ihre Tochter Elizabeth Haysom und ihr Freund Jens Söring in London, England, verhaftet. Söring gab ein detailliertes Geständnis, welches er bei seinem Prozess 1990 widerrief.
Vor Gericht behauptete er, er habe die Polizei belogen, um die tatsächliche Täterin, seine Freundin, vor der Hinrichtung im elektrischen Stuhl zu schützen. Weil Sörings Vater deutscher Diplomat war, dachte er, er besäße eine begrenzte Form der Immunität. Die Geschworenen glaubten ihm diese Geschichte nicht, am 21. Juni 1990 wurde er verurteilt, seitdem kämpft er um die Anerkennung seiner Unschuld.
Die Briefe
Knapp vier Monate vor der Tat schrieben Söring und Haysom einander Briefe, in denen Haysom ihren Hass auf ihre Eltern zum Ausdruck brachte und Söring sie darin unterstützte. Zwar sind konkrete Mordpläne in den Briefen nicht zu finden, dennoch enthalten sie schockierende Passagen, die einen Zusammenhang mit den späteren Tötungsdelikten erkennbar machen.
Nur geben die Briefe leider keine Antwort auf die Frage, wer von den beiden die Morde vier Monate später tatsächlich beging. Die Briefe passen genau gleich auf beide Theorien des Tathergangs: dass Söring der Täter war und Haysom die Anstifterin, oder dass Haysom die Täterin war und Söring die Morde verdunkelte. Welche dieser beiden Theorien stimmt, sagen uns die Briefe nicht.
Die Verletzungen
Bei Sörings Prozess sagte ein Familienfreund der Opfer aus, er habe bei Derek und Nancy Haysoms Begräbnis Verletzungen an Söring beobachtet, als er neben einer Mitstudentin von Haysom und Söring stand. Diese Mitstudentin sagte jedoch aus, sie könne sich an keine Wunden erinnern, auch konnte kein anderer Zeuge die Beobachtung des Familienfreunds vor Gericht bestätigen. Selbst die Ermittler, die beim Begräbnis waren, um nach genau solchen Verdachtsmomenten Ausschau zu halten, konnten nichts von Verletzungen berichten.
Der damalige Chefermittler Chuck Reid sagte später, die Aussage dieses Zeugen sei eine „totale Lüge“. Einen schriftlichen Zeugenbericht von diesem Mann lässt sich seltsamerweise nirgendwo in der Akte finden. Sheriff Chip Harding, siehe oben, fand zwei weitere Zeugen — eine Anwältin und einen Chirurgen —, die kurz nach der Tat engen Kontakt zu Söring hatten und sich sicher waren, dass er keine Verletzungen hatte.
Die Flucht
Söring und Haysom verließen die Vereinigten Staaten am 12. Oktober 1985, bevor Söring seine Fingerabdrücke, eine Blutprobe und Fußabdrücke an Reids Ermittlungsteam gegeben hatte. Das mag verdächtig erscheinen, doch nach US-amerikanischem Recht sind Verdächtige nicht verpflichtet, mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren. Ihre Weigerung, der Polizei zu helfen, müssen Verdächtige nicht begründen, auch darf diese Weigerung bei einem späteren Prozess nicht als Schuldindiz eingesetzt werden. Söring hat hier einfach von seinem Recht Gebrauch gemacht.
Hier muss noch angemerkt werden, dass seine Fingerabdrücke am Tatort nicht gefunden wurden, die DNA am Tatort nicht von ihm stammte, und der blutige Sockenabdruck, siehe unten, genauso auf Haysoms Fuß passte wie auf seinen. Söring hatte also nichts zu verbergen, auch wenn seine Flucht es so aussehen ließ.
Der Sockenabdruck
Ein Gutachten vom 7. Juni 1985 — vier Monate vor Sörings und Haysoms gemeinsamer Flucht — besagt, dass ein blutiger Sockenabdruck am Tatort von der Länge her nur zu Haysoms Schuhgröße passt, nicht jedoch zu Sörings. Sein Fuß war zweieinhalb amerikanische Schuhgrößen größer. Nach Sörings Verhaftung 1986 und der Feststellung seiner Schuhgröße 1990 musste die Staatsanwaltschaft daher einen neuen Gutachter finden, der diesen Befund wegerklären konnte.
Dies gelang dem neuen Gutachter, indem er den Geschworenen zwei Vergleiche zeigte: ein Fußabdruck von Haysom, der ganz anders als der Sockenabdruck aussah, sowie ein Fußabdruck von Söring, der eine sehr ähnliche Form hatte (auch wenn die Länge nicht passte). Erst nach Sörings Verurteilung entdeckte sein Strafverteidiger, dass der Gutachter einen weiteren Fußabdruck von Haysom unterschlagen hatte. Dieser passte von der Form her genauso auf den Sockenabdruck wie Sörings (und zudem auch noch von der Länge).
Mit dem Sockenabdruck am Tatort verhält es sich daher ganz ähnlich wie mit den Briefen: Er passt genau gleich auf beide Verdächtige und beide Theorien des Tathergangs, hilft uns also bei der Wahrheitsfindung nicht weiter. Zudem wird der Vergleich von Sockenabdrücken in den USA seit 2009 als Pseudo-Forensik („junk science“) eingestuft, kein Richter würde solche Vergleiche heutzutage zulassen.
Das Blut
Blut von Sörings Blutgruppe, der Blutgruppe 0, wurde am Tatort gefunden, allerdings haben 43% der Bevölkerung diese Blutgruppe. Jahrzehnte nach Sörings Prozess wurden die Proben vom Tatort auf DNA untersucht, dabei wurde festgestellt: Die Blutproben der Blutgruppe 0 haben ein anderes DNA-Profil als Sörings, er wurde als Quelle „ausgeschlossen“.
Weil dies im Endeffekt bedeutet, dass einer der Täter ein Mann war, der nicht Jens Söring ist, zogen Menschen, die von seiner Schuld überzeugt sind, diese DNA-Testergebnisse sofort in Zweifel. Möglicherweise könnten die Blutproben kontaminiert oder vermischt gewesen sein, wurde behauptet.
Im Sommer 2022, also zwei Jahre nach Sörings Entlassung, gelang es ihm und seinem Anwalt, diesen Verdacht zu entkräften. Prof. J. Thomas McClintock von der Liberty University, Virginia, in Zusammenarbeit mit dem forensischen Labor Virginias, konnte anhand der Rohdaten der DNA-Tests feststellen, dass die Blutproben definitiv nicht kontaminiert oder vermischt waren. Aufgrund dieser neuen DNA-Untersuchung stellte Söring im Sommer 2023 einen neuen Antrag auf eine Unschuldserklärung („pardon petition“). Eine Entscheidung könnte Ende 2025 gefällt werden.
Die Kronzeugin
Bei Sörings Prozess sagte seine ehemalige Freundin gegen ihn aus. Dabei musste Haysom jedoch zugeben, in der Vergangenheit oft gelogen zu haben, um sich Vorteile zu verschaffen. An ihrer Kernaussage, Söring sei der Täter, hielt sie jedoch fest.
Zur Belohnung unterstützte der Staatsanwalt Haysoms ersten Antrag auf Entlassung fünf Jahre später. In einem Zeitungsinterview am 24. Mai 1995 sagte der Staatsanwalt, seine Kronzeugin sei „faszinierend“ und „sehr charmant“, ohne ihre Hilfe hätte er Söring nicht verurteilen können, dies solle der Bewährungsausschuss „fairerweise“ in Betracht ziehen.
Ihre eigene Familie glaubte Haysoms Aussage und die Theorie des Staatsanwalts jedoch nicht. Bei ihrem Prozess 1987 — drei Jahre vor Sörings Prozess 1990 — sagten ihre Halbbrüder und eine enge Familienfreundin aus, sie seien überzeugt, Haysom sei während der Morde am Tatort gewesen. Im Gegensatz zum Staatsanwalt unterstützte Haysoms Familie ihre Entlassung nicht.
Am 11. September 2016, 26 Jahre nach Sörings Prozess, gab Haysom ein Zeitungsinterview, in dem sie gestand, vor Gericht eine Falschaussage gemacht zu haben. Ihre damalige Behauptung, ihre Mutter habe sie nicht sexuell missbraucht, sei eine Lüge gewesen, sagte Haysom nun. Tatsächlich habe ihre Mutter sie acht Jahre lang sexuell missbraucht, dies sei das wahre Tatmotiv gewesen.
Erstes Geständnis
Nach seiner Verhaftung in London, England, wurde Söring über vier Tage hinweg sieben Mal vom US-amerikanischen Ermittler Ricky Gardner sowie zwei britischen Ermittlern, Kenneth Beever und Terry Wright, verhört. Zu keinem Zeitpunkt hatte er Anwaltsbeistand. Am vierten Tag, dem 8. Juni 1986, legte er ein detailliertes Geständnis ab.
30 Jahre später untersuchte ein hochrangiger britischer Polizeidirektor, Dr. Andrew Griffiths, Sörings Vernehmungen. Nach vier Monaten kam Dr. Griffiths zum Schluss, Sörings Geständnis sei „nicht verlässlich“, denn:
- Seine Erzählung des Tathergangs enthielt mehrere schwere Fehler, die der wahre Täter nicht gemacht hätte.
- Die britischen Ermittler Beever und Wright verletzten Sörings Recht auf Anwaltsbeistand unter dem Gesetz „PACE Act“.
Die Erkenntnisse in Dr. Griffiths‘ Gutachten sind ausführlich belegt und daher unstrittig, dennoch werden sie in der neueren deutschen Berichterstattung zum Fall Söring ignoriert. Stattdessen wird hierzulande behauptet, „99%“ der Details in Sörings Geständnis seien korrekt, dies sei nur möglich, wenn er selber am Tatort gewesen wäre.
Tatsächlich hat Dr. Griffiths recht, Sörings Geständnis enthält mehrere offensichtliche Fehler. Am wichtigsten:
- Sörings Geständnis ist eine Erzählung mit drei Personen: er selber und die beiden Opfer. Doch am Tatort fanden Forensiker Blut von vier Blutgruppen: das Blut der beiden Opfer sowie das Blut von zwei Tätern. (Bei Messermorden wie diesem verletzen sich die Täter fast immer selber.)
- Auch fanden Forensiker einen blutigen Turnschuhabdruck, der nicht von den Opfern stammen konnte. Laut eines Polizeiberichts ließ die Größe dieses Abdrucks auf eine „Frau oder einen kleinen Jungen“ schließen, Sörings Schuhgröße war mindestens zwei Schuhgrößen größer.
Sörings Geständnis kann also gar nicht wahr sein. Die Anzahl der Personen am Tatort stimmte nicht, und der Turnschuhabdruck kann nicht von ihm stammen.
Natürlich bedeuten diese Fehler in Sörings Geständnis keineswegs, dass er nicht am Tatort gewesen sein könnte. Doch wenn entscheidende Details offensichtlich falsch sind, kann man nicht wissen, welche anderen Teile seines Geständnisses wahr oder unwahr sind. Aus diesem Grund ist Sörings Geständnis „nicht verlässlich“, genau wie Dr. Griffiths in seinem Gutachten befand.
Zwei weitere Geständnisse
Söring wiederholte sein Geständnis zweimal, dies wird ihm in Deutschland als finaler Beweis seiner Schuld ausgelegt, denn: Auch wenn sein erstes Geständnis eine Lüge war, um seine Freundin vor der Hinrichtung zu schützen, so würde er diese Lüge doch niemals freiwillig wiederholen, nachdem er mit seinem Anwalt gesprochen hatte.
Tatsächlich haben Sörings Anwälte bestätigt, dass die Wiederholungen des Geständnisses auf ihren Rat erfolgten. Sörings Annahme, er sei durch den Diplomatenstatus seines Vaters vor der Todesstrafe geschützt, war nämlich ein Irrtum. Fünf Tage nach seinem ersten Geständnis wurde er des „capital murder“, also Mord unter Androhung der Todesstrafe, angeklagt. Nun galt es, sein eigenes Leben vor der Hinrichtung zu retten.
Erst beantragten Sörings Anwälte, seine Auslieferung in die USA von Mord auf Totschlag wegen verminderter Schuldfähigkeit herabstufen zu lassen, dafür musste Söring sein Geständnis gegenüber zwei Psychiatern wiederholen. Als dies misslang, versuchten seine Anwälte, ihn nach Deutschland ausliefern zu lassen, dafür musste er sein Geständnis gegenüber einem deutschen Staatsanwalt wiederholen. Auch dieser Versuch scheiterte, erst eine Berufung zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führte letztlich dazu, dass die Todesstrafe vom Tisch kam.
Hier muss noch angemerkt werden, dass Sörings Wiederholungen des Geständnisses dieselben offensichtlichen Fehler enthielten wie die ursprüngliche Fassung: Die Anzahl der Täter stimmte nicht, und der Turnschuhabdruck am Tatort konnte nicht von ihm stammen.
Das Urteil
Nach einem drei Wochen langen Prozess waren die Geschworenen zuerst unentschieden: sechs stimmten für schuldig, sechs für unschuldig. Erst nachdem die Jury sich die Vergleiche von Sörings und Haysoms Fußabdrücken mit dem Sockenabdruck vom Tatort näher ansahen, kamen sie zum Schluss, dass Söring der Täter sein müsse — und verurteilten ihn.
In einer späteren eidesstattlichen Aussage sagte ein Geschworener, es sei der Sockenabdruck gewesen, der ihn von Sörings Schuld überzeugt habe. Ohne diesen vermeintlichen Beweis hätten er Söring nicht verurteilen können.
Wohlgemerkt: Die Jury hatte den zweiten Fußabdruck von Haysom, der genauso gut auf den Sockenabdruck passte wie Sörings, nie gesehen, weil der neue Gutachter des Staatsanwalts ihn unterschlagen hatte. Außerdem wusste man 1990 noch nicht, dass der Vergleich von Sockenabdrücken wissenschaftlich unseriös ist, erst 19 Jahre später wurde diese Variante der Pseudo-Forensik als „junk science“ anerkannt.
Ich denke, aufgrund der Beweislage, die am 21. Juni 1990 bekannt war, wäre sowohl ein Schuld- wie auch ein Freispruch möglich gewesen. Festlegen möchte ich mich da nicht. Und genau deshalb sage ich: Sörings Schuld als „zweifelsfrei“ zu bezeichnen, wie Andrew Hammel es seit 2019 tut, ist absurd.
Genauso absurd ist es von Hammel, die offensichtlichen Zweifel an Sörings Täterschaft als „Unschuldsmythos“ zu bezeichnen — als ob diese Zweifel ein erfundenes Märchen seien. Die Zweifel sind echt. Ob sie groß genug sind, um die Schwelle des US-amerikanischen „reasonable doubt“ zu erreichen, muss jeder für sich ausmachen.
Zwei Tatmotive
Meiner Ansicht nach wurde sowohl bei Sörings Prozess wie auch im jahrzehntelangen Nachspiel nicht ausreichend darauf geachtet, was Sörings und Haysoms Tatmotive gewesen sein könnten. Der Einzige, der diese Schwachstelle der Anklage erkannte, war der damalige Staatsanwalt. Im oben erwähnten Zeitungsinterview 1995 sagte er, „Das Tatmotiv war immer unklar. … ‚Warum (Elizabeth Haysoms) Eltern tot sind. Das konnte ich nie verstehen.‘“
Tatsächlich konnte der Staatsanwalt bei Sörings Prozess kein überzeugendes Tatmotiv für den Angeklagten bringen. Es wurde angedeutet, Haysoms Eltern könnten gegen die Beziehung zwischen ihrer Tochter und Söring gewesen sein. Dafür gab es jedoch keinen einzigen Beleg im langen Briefwechsel des Paares, auch konnte kein einziger Zeuge diese These vor Gericht bestätigen.
Söring hatte die Eltern seiner Freundin nur ein einziges Mal getroffen — für ein kurzes Mittagessen etwa zwei Monate vor der Mordnacht. Zur Tatzeit war die Beziehung zwischen ihm und Haysom nur vier Monate alt. Wieso sollte der deutsche Diplomatensohn daraufhin Haysoms Eltern dutzende Messerstiche zufügen und ihre Kehlen bis zur Wirbelsäule trennen?
Viel sinnvoller ist die Erklärung, die Haysom im oben erwähnten Zeitungsinterview 2016 gab. Sie sagte, sie sei acht Jahre lang von ihrer Mutter sexuell missbraucht worden, dies sei das wahre Tatmotiv.
Selbstverständlich schrieb Haysom dieses Motiv Söring zu, sie behauptete weiterhin, er sei der Täter gewesen. Doch wie plausibel ist diese Aussage? Warum sollte Söring ihre Eltern abschlachten — für sexuellen Missbrauch, der Jahre zuvor stattgefunden haben soll? Ist es nicht viel glaubwürdiger, dass ein Missbrauchsopfer unter Drogeneinfluss die Kontrolle verlor und ihre Rage an ihren Peinigern ausließ?
Der Staatsanwalt muss dies geahnt haben. Während Haysoms Prozess 1987 drängte er sie im Zeugenstand, den Vorwurf gegen ihre Mutter zurückzunehmen: „War sie eine Kinderschänderin, hat sie Sie sexuell missbraucht? Wenn nicht, in Gottes‘ Namen, waschen Sie ihren Namen jetzt rein.“
Haysom gab dem Drängen des Staatsanwalts nach und machte eine Falschaussage vor Gericht, wie sie 2016 zugab. Mit dieser Lüge löste sie ein zentrales Problem des Staatsanwalts: Seine Kronzeugin hatte ein überzeugendes Tatmotiv, der vermeintliche Täter jedoch nicht.
Zwei Prozessfehler
Bei der Beurteilung des Schuldspruchs gegen Söring müssen wir uns mit zwei potenziellen Prozessfehlern befassen, die die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zumindest nach deutschem Verständnis infrage stellen. Seltsamerweise werden diese Aspekte — die Befangenheit des Richters und die Unfähigkeit von Sörings Strafverteidger — in der deutschen Berichterstattung seit 2022 fast völlig übersehen.
Der Richter bei Sörings Prozess gab zu, mehr als 40 Jahre lang mit dem Bruder eines der Opfer befreundet zu sein. Außerdem gab er vor dem Prozess ein Magazininterview, in dem er seine Theorie des Tathergangs preisgab: Haysom sei „überrascht“ gewesen, dass Söring „das Wagnis auf sich nahm“ und ihre Eltern ermordete. Die Meinung des Richters zu Sörings Schuld stand also schon vor Prozessbeginn fest, die Geschworenen konnten dieses Interview zudem lesen.
Fünf Jahre nach seinem Prozess erhob Söring vor der Anwaltskammer Anklage gegen seinen Strafverteidiger. Das Disziplinarkomitee der Kammer fand den Anwalt in vier von sechs Anklagepunkten schuldig, schwere Fehler in Sörings Fall begangen zu haben. Erst wurde seine Zulassung suspendiert, später vollends entzogen.
In seiner eigenen Verteidigung vor der Anwaltskammer gab Sörings Strafverteidiger an, während des Prozesses und den ersten Revisionen an einer psychischen Störung gelitten zu haben, die seine anwaltliche Arbeit einschränkte. Sörings Anwalt war also nicht nur erwiesenermaßen unfähig, sondern auch noch psychisch erkrankt.
Manchmal frage ich mich, ob Sörings Kritiker zufrieden wären, wenn sie selber vor Gericht kämen — mit diesem Richter und diesem Strafverteidiger. Würden Sörings Kritiker einen solchen Prozess gegen sich selber als fair und rechtsstaatlich empfinden?
„Überwältigende Beweise“
Beide dieser potenziellen Prozessfehler wurden in Sörings Revisionen und Verfassungsklagen von 1991 bis 2001 wiederholt thematisiert — ohne Erfolg. In Virginia dürfen Richter über ihre eigene Befangenheit entscheiden, daher sei am Vorgehen des Richters in Sörings Prozess nichts auszusetzen. Was Sörings Strafverteidiger betraf, so seien seine Fehler nicht kriegsentscheidend, so das Bundesgericht „Fourth Circuit“: Schließlich gebe es „überwältigende Beweise“ für Sörings Schuld.
Sörings Kritiker beziehen sich sehr gern auf diese Aussage, aus ihrer Sicht ist dies die endgültige juristische Bewertung seines Falls. In einem Urteil des 30. Juni 2000 sind die die vermeintlich „überwältigenden Beweise“ des Bundesgerichts aufgelistet:
- Sörings Geständnis war detailliert, außerdem wiederholte er es mehrmals.
- Seine Verletzungen beim Begräbnis stimmten mit seiner Beschreibung der Morde überein.
- Sörings Blutgruppe war dieselbe wie jene am Tatort.
Mehr ist dort nicht zu finden. Eine vorherige Instanz, der Oberste Gerichtshof Virginias, veröffentlichte eine längere Liste „überwältigender Beweise“ in einem Urteil des 17. April 1998:
- Söring habe verdächtige Briefe geschrieben.
- Er habe ein Tatmotiv, die Opfer seien gegen seine Beziehung mit ihrer Tochter gewesen.
- Söring habe das Land im Oktober 1985 verlassen.
- Die Außenbeleuchtung des Hauses sei nicht ausgeschaltet worden, angeblich habe er nicht gewusst, wo der Schalter war.
Mit der Ausnahme des letzten Punkts sind alle diese „überwältigenden Beweise“ oben aufgearbeitet worden. Was die Außenbeleuchtung betrifft, so konnte kein einziger Zeuge diese Theorie vor Gericht bestätigen, sie scheint ein Steckenpferd des Staatsanwalts gewesen zu sein. Genauso gut könnte Elizabeth Haysom beim Verlassen des Tatorts vergessen haben, das Licht auszuschalten.
Selbstverständlich ist es legitim darauf hinzuweisen, dass zwei Gerichte von „überwältigenden Beweisen“ gesprochen haben. Dennoch hätte ich mir gewünscht, dass deutsche Journalisten diese Aussage hinterfragen und kontextualisieren würden. Wir sind keineswegs gezwungen, uns die Meinungen US-amerikanischer Richter anzueignen, die nicht im Besitz aller Fakten waren: zum Beispiel der späteren DNA-Testergebnisse, oder Elizabeth Haysoms spätere Aussage zum wahren Tatmotiv.
Anwaltsbeistand während der Verhöre
Auf die Revisionen Anfang der 1990er Jahre folgten Verfassungsklagen Mitte und Ende der 1990er Jahre. Eine wichtige Frage dabei war, ob Sörings Recht auf Anwaltsbeistand während der Verhöre im Juni 1986 verletzt wurde. In der NDR Dokumentation wurde diese Frage erneut aufgegriffen, hier wurde Söring unterstellt, er würde die Öffentlichkeit diesbezüglich belügen.
Vor Beginn einiger der Verhöre unterzeichnete Söring nämlich Formulare, in denen er auf Anwaltsbeistand verzichtete. Außerdem sagte er am Anfang des Verhörs am 6. Juni 1986, „Abhängig davon, wie dieses Verhör verläuft, sehe ich keine Notwendigkeit für einen Anwalt in diesem Augenblick heute, okay.“ Trotzdem behauptet Söring, die Ermittler hätten ihm nicht erlaubt, mit seinem Anwalt zu sprechen.
Der NDR suggeriert, hier würde der deutsche Diplomatensohn Lügen verbreiten. Aber stimmt das?
Um diese Frage zu beantworten muss man sich näher mit den Formularen befassen, die Söring unterzeichnete. Tatsächlich verzichten Verdächtige mit ihrer Unterschrift auf ihre Rechte, unter anderem auch jenes auf Anwaltsbeistand — aber nur in dem Augenblick. Verdächtige können ihre Rechte jederzeit danach wieder einfordern, das weiß jeder Staatsanwalt, Strafverteidiger und Ermittler.
Genau dies tat Söring im Verhör des 6. Juni, nachdem er das Formular unterzeichnet hatte. Zwar berief er sich nie direkt auf sein Recht auf Anwaltsbeistand, aber er sprach immer wieder und wieder davon, erst mit seinem Anwalt reden zu wollen. Daraufhin sagt der US-amerikanische Ermittler Gardner, „Es ist offensichtlich, dass Sie keine Fragen beantworten werden, die Sie in Gefahr bringen, … bis Sie mit einem Anwalt gesprochen haben.“ Der britische Ermittler Beever stimmt zu und sagt Söring, „Ich denke, das Beste wäre, wenn Sie jetzt zurück ins Untergeschoss gehen und ich Ihnen zumindest einen britischen Anwalt besorge. … Ich denke, ich sollte jetzt ins Untergeschoss gehen und wir holen den Anwalt.“
Dieses Verhör endete um 13:21 Uhr, um 16:57 Uhr erreichte Sörings britischer Anwalt das Polizeirevier. Doch der Strafverteidiger durfte nur mit Elizabeth Haysom sprechen, nicht mit Söring.
Vier Jahre später, bei einer Gerichtsanhörung am 3. März 1990, fragte Sörings US-amerikanischer Anwalt den britischen Ermittler Beever, wieso? Beever antwortete, Söring habe ihm „bei der Rückkehr zur Zelle gesagt, … er brauche keinen Anwalt.“ Allerdings habe Beever diese Aussage Sörings nicht ins Logbuch des Polizeireviers eingetragen.
Der Richter bei der Anhörung im März 1990 entschied sich dazu, Beever zu glauben, er nannte Söring sogar einen Lügner. Es war derselbe Richter, der 40 Jahre lang mit Opferfamilie befreundet war und bereits vor dem Prozess seine Meinung zu Sörings Schuld in einem Interview geäußert hatte.
Bei Sörings „habeas corpus“ Klage 2000 konnte das Bundesverfassungsgericht in diesem Vorgehen keinen Fehler erkennen, der Experte Dr. Andrew Griffiths in seinem Gutachten 2016 schon. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass unterschiedliche juristische Standards angewandt wurden: Das amerikanische Gericht verließ sich auf den „Miranda v. Arizona“-Präzedenzfall, der britische Experte auf das „PACE Act“-Gesetz. Eine einhellige juristische Antwort gibt es also nicht.
Fakt ist, im Juni 1986 wurde ein offensichtlich unreifer 19-jähriger Nerd von drei erwachsenen Ermittlern vier Tage lang über 16 Stunden hinweg verhört. Die drei Ermittler wurden dabei von einem US-amerikanischen Staatsanwalt beraten, Söring hingegen bekam seinen Verteidiger nie zu sehen. Dass der NDR diese Umstände nicht nur als unproblematisch darstellt, sondern auch noch insinuiert, Söring habe gelogen, empfinde ich als befremdlich.
Neue Beweise
Ebenso befremdlich empfinde ich, dass der NDR die Urteile der Revisionsgerichte und Bundesverfassungsgerichte im Fall Söring nicht kritisch hinterfragt. Dabei gäbe es durchaus Kritikpunkte — zum Beispiel die merkwürdige Tatsache, dass Wiederaufnahmeverfahren in Virginia nur innerhalb von 21 Tagen nach Ende des Prozesses möglich sind. Sollten neue potenzielle Beweise für die Unschuld des Verurteilten später auftauchen, so wie in Sörings Fall, dann hat er einfach Pech gehabt.
Nur Virginia hat diese besonders strenge „21-Tage-Regel“, viele Bundesstaaten haben gar keine Frist für Wiederaufnahmeverfahren. Aus diesem Grund konnte Söring die potenziellen neuen Beweise für seine Unschuld, die in späteren Jahrzehnten zu Licht kamen, keinem Richter vorlegen:
- der zweite Fußabdruck von Haysom, der dem Sockenabdruck am Tatort ähnelte
- die DNA-Untersuchungen von 2009, 2017 und 2022, die das Blut von zwei unbekannten Männern am Tatort belegen
- eine Luminol-Untersuchung des Fluchtwagens, die eine zentrale Behauptung Haysoms widerlegte
- ein FBI Täterprofil, das auf eine weibliche Täterin in enger Beziehung zu den Opfern hindeutet
- ein neuer Zeuge, der Haysom mit einem blutigen Messer gesehen haben will — zusammen mit einem Mann, der definitiv nicht Söring war
- ein zweiter Turnschuhabdruck — ein weiterer forensischer Beweis, unabhängig vom DNA, dass zwei Täter (nicht einer) am Tatort waren
- eine neue Zeugin, die Anfang April 1985 zwei Männer dabei überhört haben will, wie sie darüber sprachen, die Eltern einer „reichen Schlampe“ umgebracht zu haben
Genau genommen sind einige der obigen Beweise nicht neu, sondern wurden von der Staatsanwaltschaft unterschlagen. Doch auch diese Beweise konnte Söring nie vor Gericht bringen, denn das Gesetz „AEDPA“ begrenzt Verurteilte auf eine einzige Verfassungsklage „habeas corpus“. Wenn unterschlagene Beweise erst nach Abschluss dieser einen „habeas corpus“ Klage zu Licht kommen, wie in Sörings Fall, dann hat der Verurteilte einfach Pech gehabt.
Wie aussagekräftig diese neuen und unterschlagenen Beweise sind, können wir nicht wissen, denn kein Gericht hat sie jemals prüfen können. Trotzdem behaupten deutsche Medien seit 2022 immer wieder, die Berufungsgerichte Virginias hätten Sörings Schuld bestätigt und seine Unschuldsbehauptung entkräftet. Man könnte sagen: Was das Verdrängen der Wahrheit betrifft, stehen deutsche Journalisten den virginianischen Berufungsgerichten in nichts nach.
Die DNA-Untersuchung 2022 bei Netflix
Besonders schockierend ist der Umgang des NDR und des deutschen Netflix-Ablegers mit den neuen DNA-Untersuchungen, die Prof. McClintock zusammen mit dem forensischen Labor Virginias im Sommer 2022 durchführte. Diese Untersuchungen haben den Fall, zumindest was Sörings Rolle betrifft, gelöst. Doch sowohl NDR wie Netflix entschieden sich dazu, die neuen DNA-Untersuchungen nicht zu erwähnen.
Zur Erinnerung: Die ursprünglichen DNA-Testergebnisse wiesen auf einen Täter hin, der dieselbe Blutgruppe wie Söring hatte, aber ein anderes genetisches Profil. Daraufhin stellten Sörings Kritiker die Möglichkeit in den Raum, die Proben könnten vermischt oder kontaminiert sein. Diese Zweifel konnten Prof. McClintock und das staatliche Forensik-Labor am 1. August 2022 endgültig entkräften. Die finalen Ergebnisse beweisen, dass nicht nur einer, sondern zwei unbekannte Männer ihr Blut und DNA am Tatort hinterließen.
Selbstverständlich kann man Söring weiterhin für schuldig halten — unter der Theorie, er habe die Morde zusammen mit diesen beiden Männern begangen und sie seit 40 Jahren geschützt. Diese beiden Täter hatten das Pech, sich selber am Tatort zu verletzen, Söring war der Einzige der drei Mörder, der dort nicht blutete. Das ist durchaus möglich.
Söring veröffentlichte Prof. McClintocks Bericht im Juni 2022 auf seiner Webseite und seinem YouTube Kanal, sowohl dem NDR wie auch dem deutsche Netflix-Ableger waren seine Veröffentlichungen dort bekannt. Darüber hinaus führte Netflix sogar ein mehrstündiges Interview mit Prof. McClintock, in dem er seine brisanten Untersuchungsergebnisse ausführlich erläuterte.
Erstaunlicherweise war nichts davon in der Serie, die Netflix im November 2023 ausstrahlte, zu sehen. Im Frühjahr 2024 veröffentlichte Söring ein Interview mit Prof. McClintock auf seinem YouTube Kanal, welches er selber mit dem Wissenschaftler über Videocall führte. In diesem Interview bringt der Genetiker seine Entrüstung zum Ausdruck, er sagt, er fühle sich von Netflix getäuscht. Er dachte, die Serie solle den Zuschauern „truth through science“, also die Wahrheit durch Wissenschaft vermitteln.
Auch drückt Prof. McClintock seine Verwunderung aus, dass nicht er — einer der bekanntesten DNA-Experten der Vereinigten Staaten — die DNA-Testergebnisse in der Netflix Serie auswerten konnte, sondern: Andrew Hammel. Wieso entschied sich der deutsche Netflix-Ableger bei diesem Thema für einen Übersetzer, der keine besondere Ausbildung in Genetik besitzt?
Die DNA-Untersuchung 2022 im NDR
Der NDR ging mit dem Thema DNA anders um als Netflix, statt Andrew Hammel berief der öffentlich-rechtliche Sender denselben Wissenschaftler, der ein Jahr zuvor im Podcast „Das System Söring“ erschien: Prof. Dan Krane von der Wright State University, Ohio. Der Genetiker durfte nun also zum zweiten Mal erläutern, wieso er den Verdacht hegt, die relevanten Blutproben seien vermischt oder kontaminiert — obwohl Prof. McClintock und das forensische Labor Virginias genau diese Möglichkeit ein Jahr zuvor ausgeschlossen hatten.
Das Produktionsteam des öffentlich-rechtlichen Senders ging tatsächlich noch weiter: Es begleitete Prof. Kranes Aussage zur Vermischung der Blutproben mit einem Tatortfoto vom Esszimmer, auf dem viel verschmiertes und daher vermischtes Blut zu sehen ist. Um den Zuschauern zu helfen, den suggerierten Zusammenhang zu begreifen, setzte das NDR-Team eine Art Lupe auf das verschmierte Blut. Dies schien wie eine klare Bestätigung von Prof. Kranes Aussage.
Nur stammen keine der relevanten Blutproben aus dem Esszimmer. Die Blutproben, um die es wirklich geht, stammen allesamt von der Eingangstür und der Küchentheke. Die Tatortskizzen der „Lynchburg Police“ sowie die Aussage der Serologin Mary Jane Burton bei Sörings Prozess zeigen, dass es einzelne kleine Bluttropfen sind, die eben nicht vermischt wurden. Vom Bluttropfen auf der Küchentheke gibt es sogar eine photographische Nahaufnahme.
Doch damit nicht genug: Der NDR erlaubte Prof. Krane zu sagen, dass die Abwesenheit von Sörings DNA am Tatort seine Unschuld nicht beweise. Dabei blieb unerwähnt, dass Söring der Polizei wiederholt und nachdrücklich gesagt hatte, er habe am Tatort stark geblutet. Er sei sogar zum Tatort zurückgekehrt, um seine blutende Hand zu verbinden, sagte Söring in seinem Geständnis. Unter diesen Umständen hätte man sein DNA natürlich doch finden müssen, die Abwesenheit seines Blutes ist tatsächlich ein sehr starkes Indiz, dass sein Geständnis „nicht verlässlich“ (Dr. Griffiths) ist.
Aus der NDR Dokumentation:

Der Sockenabdruck und die Zwei-Täter-Theorie bei Netflix
Bevor wir mit der Beweislage abschließen, müssen wir uns mit dem Ende der Netflix Serie befassen. Dort wurde einer Fußabdrucksexpertin erlaubt, Söring den Sockenabdruck erneut anzuhängen, auch durften zwei Podcasterinnen spekulieren, dass Söring und Haysom die Tat zusammen begingen.
Selbstverständlich hat die Fußabdrucksexpertin ein Recht auf ihre Meinung, auch war es legitim von Netflix, diese zu präsentieren. Doch war Netflix ebenfalls im Besitz von drei anderen Gutachten — von Forensikern des staatlichen Labors Virginias, des staatlichen Labors New Jerseys und des FBI Forensiklabors. Alle drei Experten sagten aus, der Sockenabdruck passe genauso gut auf Elizabeth Haysom, einer ihrer Halbbrüder und jeden Menschen mit derselben ungefähren Fußgröße. Wieso entschied sich das deutsche Netflix-Team, diese drei Gutachten, die Söring entlasten, nicht zu zeigen — sondern nur die eine Expertin, die ihn belastet?
Was die Theorie, dass Söring und Haysom die Morde gemeinsam begingen, betrifft, so war das deutsche Netflix-Team im Besitz von Originaldokumenten aus dem Jahr 1991, die diese Spekulation mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit widerlegen. Laut des Managers eines Kinos musste entweder Söring oder Haysom zur Tatzeit in seinem Kino gewesen sein, um dort Karten zu kaufen. Netflix hatte eine schriftliche Zusammenfassung seiner Aussage sowie die Kinokassenbelege, entschied sich jedoch, diese nicht zu zeigen. Auch die Aussage eines Hotelmanagers, die eine Doppeltäterschaft so gut wie unmöglich macht, zeigte der Streaming Dienst nicht. Wie mit den drei Gutachten zum Sockenabdruck muss man sich auch hier fragen, wieso?
An diesen beiden Stellen erinnert mich die Vorgehensweise des deutschen Netflix-Teams stark an Andrew Hammel. Lassen wir uns also zum Winter 2019 zurückkehren, als er seinen ersten Artikel in der FAZ veröffentlichen durfte.
Terry Wright
Drei Wochen nach der Veröffentlichung dieses Artikels wurde Söring von Virginia nach Deutschland abgeschoben. Am 17. Dezember 2019, dem Tag von Sörings Ankunft in Frankfurt, veröffentlichte die FAZ Hammels zweiten Artikel, dieses Mal in der Printausgabe.
Er sei in Besitz eines brisanten Dokuments gekommen, behauptete Hammel: ein 454 Seiten langer Bericht des britischen Ermittlers Terry Wright, der 33 Jahre zuvor an den vier Tagen der Verhöre teilgenommen hatte, die in Sörings Geständnis am 8. Juni 1986 endeten. Dieser Bericht überführe Söring unzähliger Lügen, so Wright laut Hammel; die Unschuldsbehauptung des Diplomatensohns sei definitiv unwahr.
In den folgenden Jahren wurde Andrew Hammels Entdeckung, Terry Wright, zum primären Kronzeugen gegen Söring: erst im Podcast „Das System Söring“, dann in der auf dem Podcast basierenden NDR-Dokumentation, sowie in der Folgeberichterstattung. Wrights Glaubwürdigkeit schien unanfechtbar, schließlich war er Polizeibeamter bei „Scotland Yard“ und als Ermittler vom Anfang des Falls dabei.
Erst mit der Veröffentlichung eines sehr viel kürzeren Berichts von Chuck Reid im November 2023 wurde erkenntlich, dass der FAZ, der „System Söring“-Produktionsfirma und dem NDR ein Bären aufgebunden worden war. In einem 22 Seiten langen Anhang zu seinem Bericht entlarvt der ehemalige Chefermittler Reid den Bericht seines britischen Kollegen Wrights als Lügenkonstrukt.
Allein schon die Behauptung, Wright sei Ermittler im Mordfall Haysom gewesen, entpuppte sich als unwahr. Der US-amerikanische Ermittler Gardner sagte vor Gericht, Wright und Beever hätten ihm lediglich assistiert. Als britische Polizisten duften sie gar nicht mit einem amerikanischen Mordfall beauftragt werden.
Der Chuck Reid Report:

Der Wright Report
Rückblickend hätte der FAZ-Redaktion auffallen müssen, dass irgendetwas am sogenannten „Terry Wright Report“ faul sein musste. Der Bericht gibt vor, von einem britischen Ermittler mit Jahrzehnten Berufserfahrung geschrieben zu sein. Das ist, um es freundlich auszudrücken, extrem unwahrscheinlich.
Ich frage mich, wieso die vermeintlich seriöse FAZ ihre Quellen nicht vorsichtiger prüfte, bevor sie dem Wright Bericht eine so große Bühne gab. War es vielleicht die Freude, exklusiven Zugang zu diesem sensationellen Dokument zu haben? Ein „Scoop“ dieser Art steigert die Auflage und macht die Konkurrenz neidisch, vielleicht führte dies in der FAZ-Redaktion dazu, nicht allzu viele Fragen stellen zu wollen.
Dabei ist die Fragwürdigkeit des Wright Berichts offensichtlich. Wie Wright bin auch ich Polizist mit Jahrzehnten Berufserfahrung, ich meine, seine Gedankenwelt bestens zu kennen. Als Beamte werden wir ausgebildet, Berichte in einem bestimmten Stil zu verfassen: so kurz wie möglich, auf Fakten konzentriert, ohne Emotionen und Meinungen, mit allergrößter Vorsicht bei Schlussfolgerungen.
Der „Terry Wright Report“ zeigt keines dieser Merkmale: Im Gegenteil, er ist unfassbar langwierig und ausschweifend, enthält unzählige nachweisliche Falschaussagen, kocht mit Verachtung für Söring und verrennt sich in einer Spekulation nach der anderen. Im Stil erinnert er stark an Streitschriften, die unter Verschwörungstheoretikern im Umlauf sind. Als besonders verdächtig empfinde ich, dass der Bericht des britischen Ermittlers sehr oft die US-amerikanische Buchstabierung von Schlüsselbegriffen verwendet, nicht die britische: „defense“ zum Beispiel statt „defence“. Ich kann nicht wirklich glauben, dass Wright den nach ihm benannten Bericht geschrieben haben soll — jedenfalls nicht in seiner Gesamtheit.
Interessanterweise gibt es eine Mail des britischen Kriminalbeamten, die in einem US-amerikanischen Podcast 2020 vorgelesen wurde. Darin schreibt Wright: Selbst wenn „sein“ Report nicht von ihm stamme, so sei er trotzdem eine nützliche Einführung in den Fall.
Nur stimmt diese Behauptung überhaupt nicht. Der Autor des „Terry Wright Reports“ hatte offensichtlich keinen Zugang zu den Prozessprotokollen und forensischen Berichten, sonst hätte er nicht so viele Aussagen gemacht, die anhand der Gerichtsakte leicht zu widerlegen sind.
Das Telefonat mit dem Anwalt
Vielleicht das wichtigste Beispiel ist Wrights Behauptung, Söring sei am ersten der vier Tage der Verhöre im Juni 1986 erlaubt worden, mit seinem Anwalt zu telefonieren. Das ist nachweislich unwahr: Bei einer Gerichtsanhörung 1990 sagten die beiden anderen Ermittler, Gardner und Beever, es sei Beever — nicht Söring — gewesen, der damals mit dem Anwalt telefonierte.
In einem Blogeintrag vom 18. März 2024 bezeichnet Andrew Hammel diese Aussage Terry Wrights als „Fehler“. Tatsächlich ist es eine vorsätzliche Lüge, denn Wright war nachweislich im Raum, als sein Vorgesetzter Beever mit dem Anwalt telefonierte.
Wieso würde Wright diese spezifische Lüge erzählen? Um diese Frage zu beantworten, müssen wir den Zeitablauf näher betrachten.
Der Schlag ins Gesicht
Im August 2016 reichte Sörings Anwalt seinen Antrag auf eine Unschuldserklärung („pardon petition“) ein. Eine der zwei Säulen des Antrags waren die DNA-Testergebnisse, die andere war Dr. Andrew Griffiths‘ Gutachten zur Verlässlichkeit von Sörings Geständnis. Selbstverständlich sandte das Gouverneursamt die „pardon petition“ an alle betroffenen Behörden und Ermittler, darunter das staatliche Labor (in Bezug auf die DNA-Tests) und die Ermittler, die Söring 1986 verhört hatten (Gardner, Beever und Wright).
Für Beever und Wright muss Dr. Griffiths‘ Gutachten ein Schlag ins Gesicht gewesen sein: Ein hochrangiger promovierter britischer Kollege beschuldigt die beiden, das Gesetz „PACE Act“ vorsätzlich verletzt zu haben, indem sie Söring sein Recht auf seinen Anwalt verweigerten. Sollte der Gouverneur Sörings Antrag auf eine Unschuldserklärung stattgeben, würde dies Dr. Griffiths‘ Vorwurf bestätigen, damit wären Beevers und Wrights berufliche Ehre zerstört.
Aus meiner Sicht würde dies erklären, wieso Wright einen 454 Seiten langen Bericht über einen Fall verfassen würde, der mehr als drei Jahrzehnte in der Vergangenheit lag. Sein ehemaliger Vorgesetzter Beever unterstützte ihn bei diesem Projekt, so steht es im Vorwort des „Reports“. Die beiden Pensionäre wollten ihren Ruf retten.
Wrights Lüge über das Telefonat mit dem Anwalt soll den zweiten zentralen Vorwurf in Dr. Griffiths‘ Gutachten entkräften. Wenn Söring bereits am ersten Tag mit seinem Anwalt telefonieren durfte, dann wurde das Gesetz „PACE Act“ doch nicht verletzt.
Der Bericht als ganzer soll den ersten zentralen Vorwurf in Dr. Griffiths‘ Gutachten entkräften, dass Sörings Geständnis mehrere große Fehler enthielt, die der wahre Täter nicht gemacht hätte. Wenn das stimmen würde, dann wären Gardner, Beever und Wright für einen der größten Justizskandale der Neuzeit verantwortlich. Für so etwas wollte Wright nicht in die Geschichtsbücher eingehen, also versuchte er in seinem Bericht, Sörings Schuld noch einmal nachträglich zu beweisen.
Spekulation: Wright und Haysom
Nur unterliefen Wright dabei viele Fehler, die der wahre Terry Wright nie gemacht hätte (um es mit Dr. Griffiths zu halten). Mir stellt sich die Frage, wie kann das sein? Der wahre Terry Wright hatte Zugriff auf die Gerichtsakte, ihm wären diese vielen Fehler sicherlich nicht unterlaufen.
Wie Wright in seinem gesamten Bericht werde nun auch ich, in diesem einen kurzen Abschnitt, spekulieren.
Während ihrer Haftzeit hatte Elizabeth Haysoms Unterstützerkreis ein Twitterkonto für sie eingerichtet, auf dem sie gelegentlich vom Alltag im Frauengefängnis berichtete. Am 5. September 2017 schrieb Terry Wright eine öffentlich einsehbare Nachricht an Haysoms Twitterkonto: „31 Jahre sind vergangen, seit wir zum letzten Mal miteinander sprachen. Warum also jetzt? Schreib‘ mir zurück und ich erkläre dir, warum ich dich jetzt kontaktiere.“
Es ist zumindest denkbar, dass Haysom daraufhin Wright antwortete — und ihm dann beim Schreiben des sogenannten „Terry Wright Reports“ half. Das würde erklären, wieso der Bericht einen hoch-emotionalen Ton hat und überaus freundlich zu Haysom ist. Auch würde diese Theorie erklären, wieso der Bericht so viele Lügen und Fehler enthält: Vor Gericht beschrieb Haysom sich selber als notorische Lügnerin, und sie hatte keinen Zugang zur Gerichtsakte.
Es wäre nicht das erste Mal, dass Haysom den Ermittlungsbehörden auf diese Weise half. In dem oben erwähnten Zeitungsinterview aus dem Jahr 1995 sagte der Staatsanwalt, „Haysom habe ihm geholfen, Beweise gegen Söring zu sammeln und organisierte sogar die gesamte Anklage für ihn.“
So ist es zumindest denkbar, dass Haysom etwa dasselbe 30 Jahre später wieder tat, dieses Mal für Wright in seinem Bericht. Damit endet jedoch mein kleiner Exkurs in die Spekulation, zurück zur beweisbaren Wahrheit, sie ist erstaunlich genug.
Aus Terry Wrights X-, vormals Twitter-Konto:

Annabel H.
Im Frühling 2020, einige Monate nach der Veröffentlichung seines Artikels über Terry Wright, wurde Andrew Hammel von seinem zweiten Kronzeugen kontaktiert: Annabel H. Ihr wurden vier der acht Folgen des Podcast „Das System Söring“ gewidmet, auch in der NDR-Dokumentation wurde ihr eine große Bühne geboten.
Annabel H. nennt sich selber eine von Sörings wichtigsten Unterstützerinnen. Im Podcast beschreibt sie, wie sie sein gesamtes juristisches und privates Archiv in einer Dropbox digitalisierte, sowie eng mit seinen Anwälten und Ermittlern zusammenarbeitete.
Nach Sörings Rückkehr nach Deutschland traf Annabel H. Söring zum ersten Mal in Person und sei „enttäuscht“ gewesen, sagt sie. Erst jetzt gingen ihr die Augen auf: Söring habe sie in seinen „Personenkult“ gezogen und manipuliert, auch andere Mitglieder des notorischen „Freundeskreis Söring“ haben sie bedrängt, sodass sie keine Zweifel äußern durfte und nur funktionieren musste.
In einem Deutschlandfunk-Interview am 3. Oktober 2022 berichtete Andrew Hammel, diese ehemalige Unterstützerin habe ihm viele juristische Dokumente gegeben. Über einige dieser Dokumente veröffentlichte Hammel Blogartikel mit seinen Kommentaren, andere — zum Beispiel die Prozessprotokolle — stellte er auf seiner Webseite in ihrer Gesamtheit zur Verfügung. (Im Frühling 2025 stellte Hammel seine Webseite auf „privat“.)
Das Anwaltsgeheimnis
Die Dokumente, die Annabel H. an Hammel weiterleitete, waren Sörings persönliches Eigentum. Einige — zum Beispiel die Prozessprotokolle — hatten in der ursprünglichen Anschaffung mehrere tausend Dollar gekostet. Selbstverständlich hatte Söring Annabel H. keine Erlaubnis gegeben, diese Dokumente ohne seine Einwilligung anderen Menschen zu geben. Dass sie sich das Recht nahm, dies dennoch zu tun, empfinde ich als empörend. Meine Großmutter hätte gesagt: So etwas macht man nicht.
Darüber hinaus war Annabel H. nicht nur Sörings Unterstützerin, sondern auch noch Rechtsanwaltsfachangestellte („paralegal“) einer Kanzlei, die Söring bei seinem Antrag auf eine Unschuldserklärung vertrat. Am 4. Mai 2022 reichte er bei der Anwaltskammer Beschwerde gegen diese Kanzlei ein, aus seiner Sicht hatte Annabel H. das Anwaltsgeheimnis verletzt.
Das Disziplinarkomitee der Kammer entschied jedoch gegen Söring, denn als „paralegal“ unterlag Annabel H. nicht den Pflichten des Anwaltsgeheimnisses. Dennoch verließ Annabel H. ihren Arbeitsplatz am 16. Mai 2022 — also nur zwölf Tage, nachdem Söring seine Beschwerde eingereicht hatte.
Der Korb
Wie kam es zu Annabel H.s Bruch mit Söring? In einem YouTube Interview im März 2025 erzählt Söring, er habe Annabel H. tatsächlich nach seiner Ankunft in Deutschland zum ersten Mal in Person getroffen. Daraufhin habe er sich gegen eine romantische Beziehung mit ihr entschieden, erst dann seien Annabel H. die Augen aufgegangen, dass er ein Killer und Manipulator sei.
In den Wochen und Monaten nach diesem vermeintlichen Korb sandte Annabel H. verschiedene Mails an Söring, andere Unterstützer sowie einen von Sörings Anwälten. Darin behauptet sie, eine neue romantische Beziehung eingegangen zu sein: mit Jason Orange, dem ehemaligen Sänger der britischen Boy-Band „Take that“. Sie habe den internationalen Star zufällig in einem Londoner Café kennen gelernt, schreibt Annabel H., nun erwarte sie seine Zwillinge, die sie „Mini-Oranges“ nennt. In einer Mail des 29. Juni 2020 erzählt sie, sei sei in Jason Oranges Villa in den Cotswolds eingezogen, doch wolle er „Immobilien in Deutschland und der Schweiz“ für seine neue Familie kaufen.
Aus Annabel H.s Facebook Konto:

Der Freundeskreis
Im Podcast „Das System Söring“ und der darauf basierenden NDR-Dokumentation behauptet Annabel H., Sörings Freunde und Unterstützer hätten einen dunklen „Freundeskreis“ gebildet, der unlautere Mittel einsetzte, um seine Freilassung zu erwirken. Laut Annabel H. wurde dabei psychologischer Druck eingesetzt, der Freundeskreis sei eine Art Personenkult gewesen, sie selber sei Opfer dieser weitreichenden, organisierten Manipulation geworden.
Ich kann nachvollziehen, dass die „System Söring“-Produktionsfirma diesen spektakulären Vorwurf aufnahm und verbreitete, denn Verschwörungstheorien verkaufen sich immer gut. Was ich nicht nachvollziehen kann, ist, dass der NDR dieser Podcast-Firma später erlaubte, Annabel H.s Boulevard-Narrativ im vermeintlich seriösen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verbreiten.
Meinen Recherchen nach haben die vermeintlich geheimen Strippenzieher in Sörings Freundeskreis immer mit offenen Karten gespielt, sie haben sich öffentlich in Pressekonferenzen und Interviews dazu bekannt, ihm helfen zu wollen. Dass diese Unterstützer zu diesem Zweck auch ihre Kontakte einsetzten, ist selbstverständlich.
Was Söring selber betrifft, so hatte er natürlich das Recht, sich Freunde zu suchen, die ihm bei seinem Freiheitskampf unterstützen konnten. Das Justizsystem war offensichtlich nicht in der Lage, ihm Gerechtigkeit zu geben — siehe „21-Tage-Regel“ und Richter, die über ihre eigene Befangenheit entscheiden dürfen.
Die Lächerlichkeit von Annabel H.s Manipulationsvorwurf sieht man am klarsten im Podcast „Das System Söring“, dort behauptet sie allen Ernstes, Söring habe sie unter psychologischen Druck gesetzt, indem er ihr vom schlechten Gefängnisessen erzählte. Als er ihr von den „verschimmelten Kirschen“ berichtete, wagte sie nicht, ihm gegenüber ihre Zweifel zu äußern, sagte die damalige Rechtsanwaltsfachangestellte.
Medienmanipulation
Annabel H.s zweiter Vorwurf lautet, Söring und sein Freundeskreis hätten die Medien manipuliert, indem sie einseitige „Medienpakete“ an Journalisten verschickten. Diese Sammlungen enthielten nur positive Zeitungsartikel über Söring, nicht jedoch negative.
Wie beim Freundeskreis-Vorwurf, so auch hier: Schwachsinn dieser Art kann man gern in einem kommerziellen Podcast auf Boulevard-Niveau verbreiten, aber warum geschieht dies im öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Buchstäblich jede Firma — auch die „System Söring“-Podcastfirma und auch der NDR — haben Pressemappen oder „Über uns“-Seiten in ihrem Internetauftritt, die positive Medienberichten und Zeitungsartikel enthalten. Das gehört zum kleinen Einmaleins der Öffentlichkeitsarbeit, man rückt sich selber immer ins beste Licht.
Warum wird von Söring verlangt, dass er negative Reportagen über sich verbreitet? Wird denn vom Staatsanwalt verlangt, dass er positive Zeitungsartikel über Söring verschickt? Es ist die Aufgabe der Journalisten, nicht des Angeklagten oder des Staatsanwalts, die relevanten Informationen aus verschiedenen Quellen zu sammeln und vorzustellen.
Zum spezifischen Vorwurf der Manipulation sei noch angemerkt, dass weder „Das System Söring“ noch der NDR einen einzigen Journalisten auftreiben konnten, der bereit war zu bestätigen, er sei von Sörings diabolischen „Medienpaketen“ manipuliert worden. Der Podcast und der NDR haben einem schweren Vorwurf sehr viel Raum gegeben, ohne einen einzigen Zeugen oder Beweis zu liefern.
Karin Steinberger
Aber halt! Da war doch irgendetwas Schreckliches mit Karin Steinberger von der Süddeutschen Zeitung, oder? Da haben wir den Beweis der Medienmanipulation!
Nein, haben wir nicht. Nach der Veröffentlichung von Andrew Hammels erstem Artikel auf FAZ.NET schrieben Annabel H. und die Journalistin Karin Steinberger einander Mails, um eine Antwort auf Hammels Vorwürfe zu finden. Damit verließ Steinberger die Rolle der neutralen Berichterstatterin und wurde zur Partisanin.
Das kann man der Journalistin zum Vorwurf machen, aber nicht Söring. Zu diesem Zeitpunkt war er immer noch im Gefängnis in den Vereinigten Staaten, dort hatte er keinen Internetzugang, er war in Annabel H.s und Karin Steinbergers Verhandlungen gar nicht involviert.
Die Einzige, die hier möglicherweise die Medien manipulierte, war Annabel H. In einer Mail vom 27. November 2019 schreibt sie, „Das ist mein erster Entwurf für die FAZ“. Aus Annabel H.‘s Fehlverhalten zimmerten „Das System Söring“ und der NDR dann einen Vorwurf gegen Söring. Da möchte man schon beinahe sagen: Das Drehbuch kennen wir!
Das Schwärzen von Namen
Ein weiteres Beispiel vermeintlicher Medienmanipulation war das Schwärzen des Namens einer Frau in der FBI-Akte zum Mordfall Haysom. Damit wollte Söring angeblich den Verdacht der Presse auf Elizabeth Haysom lenken, die er als Täterin ansieht. Annabel H. behauptet, Söring habe sie angewiesen, den Namen der Frau zu schwärzen, sie sei seinem Befehl gefolgt.
Ich kann kaum glauben, dass die Medienprofis der Podcastfirma und des NDR diesen Unsinn wirklich glauben konnten. Jeder Journalist, der jemals mit der Polizei zu tun hatte, weiß: Die Polizei muss die Namen von unbeteiligten Personen aus Dokumenten schwärzen, bevor sie an die Presse gegeben werden, das ist gesetzliche Pflicht.
Der FBI Special Agent Stanley Lapekas, der die FBI-Akte zum Mordfall Haysom bei einer Pressekonferenz am 9. April 2018 vorstellte, hat bestätigt, dass es das FBI war, dass den Namen der anderen Frau aus Dokumenten entfernte. In nur einem einzigen Dokument wurde der Name der anderen Frau von Sörings Rechtsanwalt geschwärzt: ein Brief des Staatanwalts an den Anwalt der anderen Frau.
Diese Frau ist unschuldig, selbstverständlich musste ihr Name geschwärzt werden. Dass dieses Vorgehen von der Podcastfirma und dem NDR als Medienmanipulation ausgelegt wird, ist befremdlich.
Noch weiter trieb es Stefan Niggemeier, Betreiber des „Übermedien“-Portals. Er machte das Schwärzen des Namens zum Hauptvorwurf eines langen Artikels, für den er auch Annabel H. interviewte. Dabei zeigte Niggemeier ein Dokument, welches Annabel H. für Söring erstellt hatte — und schwärzte dort ihren Nachnamen.
Das wäre alles zum Lachen, wenn der NDR den „Übermedien“-Mann nicht in ihre dreiteilige Dokumentation aufgenommen hätte. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten Menschen wie Niggemeier offenbar als seriöse Quelle.
Churchill vs. Hitler
Auch Andrew Hammel wird in der NDR-Dokumentation als seriöser Experte zum Fall Söring dargestellt. Dabei war er, wie gesagt, nie selber in Virginia, um im Gerichtsarchiv und der Asservatenkammer zu recherchieren. Er kann also gar nicht wissen, ob die Dokumentensammlung, die Annabel H. ihm zugespielt hat, vollständig ist. Hat die ehemalige Unterstützerin den texanischen Übersetzer womöglich mit einem ihrer einseitigen „Medienpakete“ manipuliert?
Seinen medialen Kampf gegen Söring beschrieb Hammel am 13. Mai 2022 in einem Online-Forum als „Alien vs. Predator? Churchill vs. Hitler?“ Später stellte er klar, in diesem Vergleich sei er selber Hitler, Söring sei Churchill. Auch auf seinem X-, vormals Twitter-Konto äußerte Hammel sich zum Führer des Dritten Reichs:
- Am 9. Dezember 2023 veröffentlichte er ein Foto von Hitler, welches den Führer beim Füttern eines Eichhörnchens zeigt. Hammel rief seine Follower auf, diesem Foto einen passenden Untertitel zu geben.
- Am 3. September 2023 schrieb er, „Vor ein paar Wochen habe ich Hitler verteidigt, der sich nicht aus Feindseligkeit weigerte, Jesse Owens‘ Hand zu schütteln, sondern weil das IOC ihm verboten hatte, Siegern die Hand zu schütteln. Jetzt ist es an der Zeit, Goebbels zu verteidigen.“
- Am 16. Januar 2024 veröffentlichte er das Foto eines Buchumschlags mit dem Kommentar, „Ich würde niemals eine süße Frau zwischen mir und einem grünen Hitler kommen lassen. Niemals.“
In einem Blogeintrag vom 29. November 2023 verteidigt Hammel diese und andere Tweets: „Bin ich ein heimlicher Nazi? Die Antwort wird dich überraschen!“ Interessanterweise beantwortet Hammel seine eigene Frage nicht direkt in seinem Blogartikel. Stattdessen kritisiert er Söring dafür, den Vornamen Hitlers falsch buchstabiert zu haben („Adolph“ statt „Adolf“).
Aus Andrew Hammels X-, vormals Twitter-Konto:

Neue DNA-Tests
Nun könnte man Hammels Hitler-Tweets vielleicht übersehen, wenn seine faktischen und juristischen Kommentare zum Mordfall Haysom wahrheitsgetreu wären. Doch daran darf man zweifeln.
Im oben erwähnten Blogeintrag wiederholt Hammel zum gefühlt hundertsten Mal, „Söring verweigert weiterhin neue DNA-Tests“. Das ist juristischer Unsinn. Söring kann neue DNA-Tests gar nicht verweigern, der Staatsanwalt kann sie jederzeit durchführen, dafür braucht er weder Sörings Zutun noch seine Einwilligung.
Tatsächlich „weigert“ sich Söring, einen Antrag auf neue DNA-Tests zu stellen — weil dies eine juristische Unmöglichkeit ist. Vor drei Jahren führte Söring einen ausführlichen Mailwechsel zu diesem Thema mit Wes Nance, dem neuen Staatsanwalt des Wahlkreises, in dem Söring 1990 verurteilt wurde. In diesen Mails erklärt Nance Söring, er könne die Bedingungen des Gesetzes für die Beantragung neuer DNA-Tests nicht erfüllen. Gern könne Söring den Antrag stellen, doch wäre dieser zum Scheitern verurteilt.
Diese Auskunft des Staatsanwalts akzeptierte Söring nicht. Er holte sich Rat von seinen eigenen beiden Anwälten, er befragte darüber hinaus sogar einen unabhängigen Anwalt. Alle drei Juristen gaben Staatsanwalt Nance recht: Kein Richter könne neue DNA-Tests genehmigen, ein Antrag sei völlig aussichtslos. Söring veröffentlichte die Mails des Staatsanwalts, seiner eigenen Anwälte und des unabhängigen Anwalts im Juni 2022 auf seiner Webseite und auf seinem YouTube Kanal.
Ein Jahr später, am 28. Juni 2023, befasste sich das US-amerikanische TV-Journal „CBS Morning News“ mit dem Vorwurf, Söring verweigere neue DNA-Tests. Dort erschien Staatsanwalt Nance — und verteidigte Söring. „Der rechtliche Standard, den der Richter finden müsste, um diese Gegenstände erneut (auf DNA) testen zu lassen, ist einfach nicht vorhanden. … Man kann dies Söring nicht zum Vorwurf machen.“
Und trotzdem wiederholt Hammel gebetsmühlenartig, Söring verweigere neue DNA-Tests. Auch in der NDR-Dokumentation wird dieser Vorwurf gebracht. Offensichtlich verstehen ein texanischer Übersetzer und ein deutscher TV-Sender die Gesetze Virginias besser als ein virginianischer Staatsanwalt und drei virginianische Strafverteidiger.
FBI-Täterprofil
Nicht nur Hammels juristisches Fachwissen wirft Fragen auf, auch seine Behauptungen zur Beweislage darf man bezweifeln. In einem Blogeintrag vom 29. Juli 2024 behauptet er – auch gefühlt zum hundertsten Mal –, „Es gab niemals ein FBI-Täterprofil im Fall Söring. … Kein FBI-Bericht wurde jemals erstellt.“ Dazu Folgendes:
- Im April 1985 veröffentlichte die virginianische Lokalpresse mehrere Artikel, in denen der Leiter der örtlichen Polizeibehörde sich damit brüstet, FBI-Agenten zum Tatort gerufen zu haben, damit sie ein Täterprofil erstellen.
- Im Juni 1985 sandte der damalige Staatsanwalt einen Brief an den Anwalt der oben erwähnten unschuldigen Frau. In diesem Brief bezieht sich der Staatsanwalt auf das FBI-Täterprofil, fasst das Ergebnis zusammen und nennt den FBI-Profiler: Ed Sulzbach.
- Für einen im Jahr 2016 veröffentlichten Dokumentarfilm gab FBI Profiler Sulzbach ein Interview, in dem er ausdrücklich bestätigt, er habe ein schriftliches Täterprofil erstellt. Die Morde seien von einer Frau begangen worden, die den Opfern sehr nahestand, sagte Sulzbach. Seiner Meinung nach sei die Täterin Elizabeth Haysom.
- Der ursprüngliche Chefermittler, Chuck Reid, hat mehrfach bestätigt, ein schriftliches Täterprofil sei erstellt worden, auf diese Weise habe er FBI Profiler Sulzbach kennen gelernt.
- Am 9. April 2018 hielt FBI Special Agent Stanley Lapekas die bereits erwähnte Pressekonferenz, um die FBI-Akte zum Mordfall Haysom vorzustellen. Das Täterprofil selber war nicht in der Akte, dafür jedoch mehrere andere Dokumente, die ausdrücklich sagen, „FBI (Quantico) hat ein psychologisches Profil erstellt“. Auch Lapekas hat mehrfach bestätigt, dass es ein FBI Täterprofil gab.
Trotz alledem bleibt Hammel bei seiner Behauptung, es habe kein Täterprofil gegeben. Warum?
Vielleicht, weil der Staatsanwalt bei Sörings Prozess 1990 das FBI-Profil gesetzeswidrig unterschlagen hatte. Unter dem Präzedenzfall „Brady v. Maryland“ sind Staatsanwälte verpflichtet, entlastende Beweise und Informationen an Strafverteidiger zu überreichen. Das FBI-Profil war formaljuristisch kein Beweis, aber es war definitiv Information im Sinne des „Brady“-Präzedenzfalls.
Als ehemaliger texanischer Strafverteidiger wird Hammel das alles genau verstehen. Er wird wissen, dass das Urteil gegen Söring auf einer gesetzeswidrigen Täuschung durch den Staatsanwalt beruht. Als glühender Verfechter der These, Söring sei „zweifelsfrei“ schuldig, ist Hammel daher gezwungen, die Existenz des FBI-Profils zu leugnen.
Hammel und Goldbach
Mir stellt sich die Frage, warum ein US-amerikanischer Übersetzer einen deutschen Ex-Häftling vier Jahre lang medial verfolgen würde? Um Hammels Aktivitäten zwischen 2019 und 2023 in Revue passieren zu lassen:
- Er verfasste vier lange Artikel über Söring für die FAZ und Berliner Zeitung.
- Er reichte vier Programmbeschwerden gegen TV-Sendungen und Radioformate ein, die Söring aus seiner Sicht zu positiv darstellten.
- Er veröffentlichte etwa 400 teilweise sehr lange Blogartikel zum Fall.
- Er schrieb etliche Beschwerdebriefe, unter anderem um Sörings Vorträge an der Universität Hamburg und der Juristischen Studiengesellschaft Hannover zu verhindern.
- Er schrieb ein 452 Seiten langes Buch zum Fall, welches er im November 2023 auf Amazon selber veröffentlichte.
- Er sandte Mails an Sörings Freunde, Anwälte und Geschäftspartner, um sie vor weiterer Zusammenarbeit mit Söring zu warnen.
Noch einmal: Warum würde man so etwas tun? Ist Hammel ein Spinner, der gern Justizopfer verfolgt, wenn ihm keine neuen Hitler-Tweets einfallen? Ich glaube nicht.
Im oben erwähnten Deutschlandfunkinterview sagte Hammel, er habe „zusammen mit einem Rechtsanwalt“ eine Programmbeschwerde gegen die Markus Lanz Sendung mit Söring eingelegt. Auf dem ersten seiner beiden Blogs veröffentlichte er den Text der Programmbeschwerde vom 20. Mai 2020, dort wird der Rechtsanwalt genannt: Markus Goldbach.
Fünf Monate zuvor, am 9. Januar 2020, hatte Goldbach sich als Anwalt von Elizabeth Haysom ausgegeben.
Aus der Programmbeschwerde gegen die Markus Lanz Sendung:

Spekulation: Hammel und Haysom
Für mich weckt dieser Umstand den Verdacht, dass die Programmbeschwerde gegen Markus Lanz nicht die einzige Verbindung zwischen Hammel und Haysoms Anwalt war. Wurde die vier Jahre lange Kampagne des Übersetzers womöglich von Elizabeth Haysoms Umfeld oder Familie finanziert? Das würde erklären:
- wieso es Hammel gelang, seine ersten zwei Artikel ausgerechnet am 25. November 2019 (dem Tag der Entscheidung des Bewährungsausschusses) und dem 17. Dezember 2019 (dem Tag von Sörings Abschiebung nach Deutschland) zu veröffentlichen. Diese beiden Tage waren definitiv Insider-Informationen, nur Sörings und Haysoms Unterstützer wussten davon.
- wie Hammel es sich finanziell leisten konnte, zwischen 2019 und 2023 kaum etwas anderes zu tun, als tausende Seiten Text gegen Söring zu produzieren. Hauptberuflich war er in diesen Jahren Übersetzer, ein Beruf, in dem man im Zeitalter von DeepL sicherlich nicht reich wird.
- warum seine publizistischen Aktivitäten nach Veröffentlichung der Netflix- und NDR-Serien sehr stark abnahmen und im Oktober 2024 vollkommen endeten: Auftrag erfüllt? Der erste Kommentar unter seinem letztem Blogeintrag ist von einem Mitglied der Haysom-Familie, der Hammel für seine Arbeit dankt.
Ich wundere mich, warum sich offensichtlich niemand in den Redaktionen der FAZ, der Podcast-Produktionsfirma, des deutschen Netflix-Ablegers und des NDR für die oben genannten Punkte interessierte. Fand denn gar keine Quellenprüfung statt?
Anfragen bei Söring
Zu dieser Frage passt der Umstand, dass weder die FAZ 2019 (Hammel) noch 2023 (Jakob Krembzow), noch der Deutschlandfunk 2020 (Ramona Westhof, Matthias Dell) vor der Veröffentlichung ihrer überaus kritischen Berichte Anfragen an Söring sandten, um ihm die Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Gehört das nicht zur journalistischen Sorgfaltspflicht?
Im Gegensatz dazu sandte der NDR Söring eine Liste von 33 Fragen — allerdings nur drei Wochen vor Veröffentlichung der Serie, als die redaktionelle Arbeit bereits abgeschlossen war. Das darf man als Formalität bezeichnen, auch hier bekam er keine wirkliche Gelegenheit zur Stellungnahme.
Söring sandte dem NDR eine 17 Seiten lange Antwortmail, nichts davon wurde in der Serie, die kurz darauf veröffentlicht wurde, aufgenommen. Daraufhin veröffentlichte Söring ein YouTube Video, in dem er die 33 NDR-Fragen vorliest und beantwortet. Dieses Video hat mittlerweile 19.000 Zuschauer — ein Bruchteil des Publikums der öffentlich-rechtlichen Dokumentation.
Auf Bewährung, kein Freispruch
Was bleibt noch zu sagen? Söring ist ein verurteilter Doppelmörder, das Urteil gegen ihn wurde nicht gekippt. Doch sollten wir uns die Entscheidung des 25. November 2019 näher ansehen.
An diesem Tag gaben der Gouverneur von Virginia und der von ihm ernannte Bewährungsausschuss bekannt, Sörings Antrag auf eine Unschuldserklärung sei „unbegründet“, jedoch würde man ihn nun auf Bewährung entlassen — um Kosten zu sparen und wegen der Länge der bereits verbüßten Haftstrafe. Kann das stimmen?
- Die NGO „Sentencing Project“ hat belegt, dass die meisten US-amerikanischen Häftlinge, die zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt wurden, niemals entlassen werden. Die NGO „Justice Policy Institute“ hat festgestellt, dass Virginia in dieser Hinsicht besonders hart vorgeht.
- Söring wurde zu zwei lebenslangen Haftstrafen verurteilt, der Richter ordnete an, er solle sie hintereinander absitzen.
- 4.193 Häftlinge in Virginia sitzen lebenslange Haftstrafen ab. Sie alle kosten genau das Gleiche, viele davon haben mehr Jahre verbüßt als Söring. Warum wollte man ausgerechnet bei Söring Kosten sparen?
Darüber hinaus sollte man bedenken: Wenn Sörings Antrag auf eine Unschuldserklärung tatsächlich „unbegründet“ wäre, dann wäre sein Antrag eine vorsätzliche Lüge, mit der er das Gouverneursamts und den Bewährungsausschusses täuschen wollte. Ausgerechnet diesem Lügner gewährte man also die frühzeitige Entlassung, die den 4.192 anderen lebenslänglichen Häftlingen in Virginia verwehrt wurde?
Sörings Erklärung seiner Entlassung erscheint mir sinnvoller: Der Gouverneur wollte nicht eingestehen, dass das virginianische Justizsystem ein weiteres Fehlurteil zu verantworten hatte, und er wollte dem deutschen Häftling keine Haftentschädigung zahlen. Das hätte ihn bei seinen virginianischen Wählern unbeliebt gemacht! Also entschied sich der Gouverneur für die kostengünstigere Alternative, die Entlassung auf Bewährung.
Fazit
Was die deutschen Medien im Fall Söring angerichtet haben, empfinde ich als zutiefst enttäuschend. Für mich ist der Schaden, der ihm ungerechterweise zugefügt wurde, jedoch das kleinere Übel. Viel schlimmer und wichtiger ist, dass wir alle — als Leser, Hörer und Zuschauer — den deutschen Leitmedien offensichtlich nicht einmal im „true crime“ Bereich vollständig vertrauen können.
Nachtrag: „Autorisiert“ von Richard Haysom
Im Mai 2025 begann Andrew Hammel erneut, Blogartikel über Jens Söring zu veröffentlichen. Dabei geht es um ein weibliches Mitglied der Haysom Familie, die Sörings neuen Antrag auf eine Unschuldserklärung („pardon“) mit einem Brief an den Gouverneur von Virginia unterstützt.
Hammel nimmt diese Entwicklung zum Anlass, Söring erneut anzugreifen. Irgendwie ist alles mal wieder seine Schuld. Wie ich oben bereits in anderem Zusammenhang sagte: Das Drehbuch kennen wir ja.
Interessant finde ich seinen Blogartikel des 26. Mai 2025. Dort schreibt Hammel, er sei „seit längerer Zeit“ in Kontakt mit zwei Mitgliedern der Haysom Familie. Eines dieser Familienmitglieder habe ihn, Hammel, nun „autorisiert“, sein Statement öffentlich zu machen: Er weise die Vorwürfe seiner Tochter zurück.
Damit übernimmt Hammel, zumindest nach meinem Empfinden, die Rolle des Sprachrohrs für Teile der Haysom Familie. Als unparteiischen und neutralen Experten würde ich ihn nicht mehr beschreiben. Ob er das jemals war?
Aus Hammels Blogartikel des 26. Mai 2025:
